Zum 1. Januar 2026 trat das neue Wehrpflichtgesetz in Kraft. Das neue Gesetz beinhaltet eine folgenschwere Verpflichtung, die bislang kaum Beachtung fand.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen möchten – unabhängig vom Grund, ob Auslandssemester, Jobwechsel oder längere Reise.
Die Änderung trat im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes weitgehend unbemerkt in Kraft und wurde durch eine Neufassung von Paragraph 2 des Wehrpflichtgesetzes umgesetzt. Das Bundesverteidigungsministerium begründet die Maßnahme damit, dass man „für den Ernstfall wissen" müsse, „wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält".
Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes sieht vor, dass Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen sind – eine Ablehnung ist nicht vorgesehen. Dennoch bleibt die Antragstellung verpflichtend. Welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen, ließ das Ministerium unbeantwortet.
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Bildquelle: Wenig Boese / shutterstock
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