Eine Pressemitteilung der GemeinWohl-Lobby.
Mit Datum 18. August 2025 wurde die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die drei Kläger sind zwei Menschenrechtsbeauftragte der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM, Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein, und ein Arzt.
Die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) wurden am 01. Juni 2024 unter Verstoß der IGV-Regeln und der Verfahrensregeln der WHO völkerrechtswidrig von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet. Mehrere Länder, darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien, haben mit der Begründung die Änderungen der Gesundheitsvorschriften abgelehnt, dass ihre Souveränität mit einer Annahme der neuen Gesundheitsvorschriften eindeutig bedroht ist.
Deutschland beabsichtigt trotz dieser Tatsache, die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) zu ratifizieren. Am 16. Juli 2025 hat das Bundesgesundheitsministerium das vorgesehene Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der IGV veröffentlicht. Im Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes steht, dass die elementaren Menschenrechte durch die Annahme der neuen IGV nicht mehr garantiert werden.
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Das Gesetz muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Deshalb haben die Kläger zugleich Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel gestellt, den Deutschen Bundestag zu verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 zu stimmen.
Die Dringlichkeit durch ein Schnellverfahren über die einstweilige Anordnung ist deshalb geboten, denn durch den Beschluss des Zustimmungsgesetzes treten vollendete Tatsachen in der Form einer völkerrechtlichen Vertragsbindung ein, an die Deutschland dann auch gebunden ist.
Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO missachten wesentliche Elemente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verletzen das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und, mit Blick auf die Länderkompetenzen in Gesundheitsfragen, auch das Föderalismusprinzip.
Falls das Zustimmungsgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, können unsere Souveränitäts- und Freiheitsrechte als selbstverständlich eingeschränkt werden.
Da der Verdacht groß ist, dass die Mehrheit im Bundestag – so wie die Mehrheitsverhältnisse sind – diesem Gesetzt bedenkenlos zustimmen wird, hat die Bürgerinitiative auch eine Emailaktion mit Fakten an die Abgeordneten des Bundestages gestartet. Die Abgeordneten im Bundestag kennen zu meist nicht die zahlreichen negativen Auswirkungen der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005. Der Text der Verfassungsbeschwerde ist freigegeben, damit viele beim Gericht die einstweilige Anordnung verlangen können. Eine Anleitung dazu befindet sich unter www.gemeinwohl-lobby.de/who-verfassungsbeschwerde/.
Kontakt: Marianne Grimmenstein
Email: kontakt@gemeinwohl-lobby.de
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Wir danken den Autoren für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Zentrale der Weltgesundheitsorganisation in Genf
Bildquelle: Skorzewiak / shutterstock
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