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Wehrpflichtgesetz: Wird Deutschland Kriegspartei? | Von Claudia Töpper

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Ein Kommentar von Claudia Töpper.

Am 19. Dezember 2025 stimmte der deutsche Bundesrat der Neufassung des seit 2011 nicht mehr geänderten Wehrdienstgesetzes zu. (1) Am 22. Dezember 2025 kam es mit der Unterschrift des Bundespräsidenten, Frank Walter Steinmeier zur Ausfertigung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz — WDModG). (2)

In der vergangenen Woche machte dieses neue Wehrdienstgesetz, das offiziell seit dem 01. Januar 2026 gilt, Furore. (3) Besonders die Paragraphen 2 und 3 stehen hierbei im Mittelpunkt. Diese beiden Paragraphen sind in dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) unter dem Abschnitt 1 Wehrpflicht, Unterabschnitt 1, Umfang der Wehrpflicht zu finden. Unter dem Paragraphen 2 Anwendung des Gesetzes stehen nach der Neuerung folgende zwei Sätze.

„(2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
(3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.“ (4)

Der dritte Satz wurde 2025 neu hinzugefügt und gilt seit Januar 2026. In demselben Abschnitt ist auch der genannte Paragraph 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht zu finden. Unter diesem Paragraphen besagen Satz 2 und 3 wörtlich:

„(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.[…]“ (5)
„(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.“ (6)

Diese vier Sätze aus den Paragraphen 2 und 3 bedeuten, dass die Einholung der Erlaubnis für männliche Personen, die länger als 3 Monate die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen, auch im Friedensfall gilt und nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Dies wiederum bedeutet, dass männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren bereits seit vier Monaten eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssten.

Ob dies tatsächlich bereits praktiziert wurde, ist eher unwahrscheinlich, da die Öffentlichkeit offensichtlich nicht ausreichend über diese Neuerung informiert wurde. Anderenfalls wäre die Furore, die diese Neuerung in den letzten Tagen hervorgerufen hat, etwas verspätet. Wie genau sich die Bundesregierung die Umsetzung dieser Neuregelung vorstellt, ist unklar. (7) Denn, man kann sich kaum vorstellen, dass an allen deutschen Grenzen und Flugzeugschaltern eine Überprüfung der Erlaubnis vorgenommen wird. Dies wäre wahrscheinlich logistisch kaum möglich. Zumal sich nicht entlang der Grenzen überall Kontrollpunkte befinden.

Reaktionen aus der Politik

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU, Thomas Erndl erklärte Welt.de, dass er für eine „pragmatische Umsetzung des neuen Rechts sei.“ (8)

Dies bedeute, „solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße Mitteilungspflicht“, so Erndl.

Des Weiteren betrachte er die Vorschrift als „Teil der Wehrfassung“, die „formal unabhängig von einer verpflichtenden Heranziehung im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht“ sei. (9)

Von der Oppositionspartei Die Linke erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Desirée Becker Welt.de, dass sie die Neuerungen in einem klaren Zusammenhang mit der Wehrpflicht sehen und auch aus diesem Grund vor ihrer Wiedereinführung und den damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen warnen. (10)

Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni erklärte:

„Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums. Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben.“ (11)

Auch der verteidigungspolitische Sprecher der AfD, der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, Rüdiger Lucassen äußerte sich zu diesem Thema. Er erklärte, dass die Regelung nicht nur im Spannungs- und Verteidigungsfall eintritt, sondern auch dann,

„wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Bedarfswehrpflicht beschließt.“ (12)

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte:

„Die Genehmigung ist grundsätzlich erteilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Es werde dazu eine Verwaltungsvorschrift geben. Die Regelung galt bereits in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“ (13)

Kommentar

Zum einen macht es den Anschein, als ob die Regierungspartei, die dieses Gesetz vorgeschlagen und an den Bundesrat übergeben hat, selbst keine Ahnung davon hat, was sie da eigentlich sagt, welche Konsequenzen diese Regelung hat und ob und wie diese überhaupt angewendet werden soll. Die Aussagen des Herrn Erndl lassen eher vermuten, dass die CDU/CSU versucht, zurück zu rudern, zu beschwichtigen oder schlicht und ergreifend zu lügen. Denn, im Gesetz steht eindeutig, dass es sich hier nicht um eine Mitteilungspflicht handelt, sondern um eine Erlaubnis, die erteilt werden muss. Diesen Unterschied hat offenbar die Tagesschau, die am vergangenen Freitag, den 04. April 2026 ausgestrahlt wurde, auch nicht verstanden. (14) Zum anderen stellt sich die Frage, warum diese Regelung nicht entfernt wurde, sondern stattdessen noch auf Friedenszeiten bzw. den Normalfall ausgeweitet wurde, wenn sie doch praktisch nie eine Umsetzung erfahren hat. In diesem Zusammenhang lösen vor allem die Aussagen des Sprechers vom Bundesverteidigungsministerium und dem Sprecher der Union Misstrauen aus.

Gleichzeitig stellt sich auch die Frage, welchen Personen die Menschen in Deutschland eigentlich die Macht über ihr körperliches Wohl anvertrauen und die Frage nach der Mitbestimmung oder sogar des Souverän. Sollten Personen, die offensichtlich keine Ahnung von dem haben, was sie da eigentlich tun, über das Leben und im Ernstfall über Leben und Tod der Menschen in Deutschland entscheiden dürfen? Laufen die Menschen in Deutschland nun Gefahr, auch Opfer des sogenannten Soldaten-Fishings zu werden, wie es in der Ukraine seit zwei Jahren praktiziert werden soll? Hier werden Männer im wehrfähigen Alter von Soldaten auf offener Straße gegen ihren Willen in Transporter gezogen, um an die Front geschickt zu werden. Ist es nicht an der Zeit, sich seine Souveränität und Selbstbestimmung zurück zu holen?

Die Frage nach dem Souverän wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder gestellt. Doch richtig beantwortet wurde sie nie und eine Lösung wurde auch nicht gefunden. Fakt ist, so, wie die Bundesrepublik Deutschland momentan funktioniert, haben die Menschen, die in dieser Republik leben, kein Recht mitzuentscheiden und somit auch kein Recht, Politikern zu kündigen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen oder ihre Macht missbrauchen. Es existiert kein VETO-Recht.

In diesem Zusammenhang hat man schon oft gehört, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Firma sein soll und sogar im Handelsregister der USA gelistet sei. Nun, nach einer Überprüfung muss man eingestehen, dass dies scheinbar der Wahrheit entspricht. Und dies betrifft nicht nur Deutschland. Es betrifft auch die Schweiz und Österreich. Auf der Internetseite der dnb.com ist nicht nur die Bundesrepublik Deutschland als Firma eingetragen, sondern auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Deutsche Bundestag inklusive der Parteien AfD, SPD, FDP und einige mehr, sowie Polizeidirektionen wie z. B. die Polizeidirektion Hannover oder Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Auch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zu finden. (15) Zwar sind die D-U-N-S Nummern nach einem Umbau der Interseite nicht mehr offiziell einsehbar.(16) Jedoch, allein die Tatsache, dass all dies in einem Handelsregister für Firmen eingetragen und zu finden ist, muss zumindest misstrauisch machen.

Die Frage danach, wie lange die Menschen in Deutschland „ihre“ Politiker noch walten lassen wollen, bleibt. Und bisher wartet sie noch immer auf eine Antwort. Zumal die jetzigen Politiker schon lange nicht mehr „ihre“ Politiker sind. Denn die, die tatsächlich gewählt werden, stellen schon lange nicht mehr die Regierung. Stattdessen tun sich die nicht gewählten Parteien zusammen, um eine Mehrheit zu kreieren. Faktisch ist die Regierung also eine Minderheitsregierung, die all das umsetzt, was die Mehrheit der Menschen in Deutschland nicht will und nicht gewählt hat.

 Quellen und Anmerkungen

(1) https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst

(2) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/370/VO.html

(3) https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst

(4) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

(5) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

(6) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

(7) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(8) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(9) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(10) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(11) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(12) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(13) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(14) https://www.youtube.com/watch?v=1_Uv1TIXjSU

(15) https://www.dnb.com/business-directory.html#BusinessDirectoryPageNumber=1&ContactDirectoryPageNumber=1&MarketplacePageNumber=1&SiteContentPageNumber=1&tab=Business%20Directory

(16) https://t.me/patriotischestimmedeutschlands/29684

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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Vilnius, Litauen - 29. März 2022: Soldaten der Deutschen Armee mit Waffen, Helmen und Militärfahrzeugen, Truppen für Übungen oder Krieg in der Stadt

Bildquelle: Michele Ursi / shutterstock


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