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Das zweite Betriebssystem der Macht (Teil 2) | Von Michael Hollister

Das zweite Betriebssystem der Macht (Teil 2) | Von Michael Hollister

Wer das Betriebssystem besitzt

Der Staat, der digitale Souveränität zum Leitbegriff erhoben hat, ist zugleich der verlässlichste Geldgeber des Konzerns, dessen Software diese Souveränität infrage stellt. Der zweite Teil folgt dem Geld: dem Geschäftsmodell hinter den eingebetteten Ingenieuren, dem operativen Lock-in, aus dem kein Vertrag mehr herausführt, und der Parallele zu BlackRocks Aladdin. Er zeigt, wie parlamentarische Kontrolle genau dort leerläuft, wo die Antworten zählen – und warum der gefeierte europäische Weg über ChapsVision und rola das Grundproblem nicht löst, sondern unter neuer Flagge wiederholt.

Ein Meinungsbeitrag von Michael Hollister.

Das Geschäft, der Lock-in und die Frage, wer den Schalter führt

Ausgerechnet der Staat ist der verlässlichste Geldgeber jenes Konzerns, dessen Software die vielbeschworene digitale Souveränität infrage stellt. Allein im zweiten Quartal 2026 überwiesen Regierungsstellen der Vereinigten Staaten 809 Millionen Dollar an Palantir – in drei Monaten, und um 90 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Gesamtumsatz stieg im selben Quartal um 93 Prozent auf 1,935 Milliarden Dollar, der Nettogewinn kletterte von 327 Millionen auf 1,06 Milliarden Dollar, und der Konzern hob seine Jahresprognose auf mehr als acht Milliarden Dollar an. Das Regierungsgeschäft ist der älteste Teil dieses Unternehmens, der Anker, um den herum alles andere gewachsen ist. Es ist auch der Teil, der eine einfache Wahrheit sichtbar macht: Wer ein Betriebssystem für seine sensibelsten Aufgaben bezieht, zahlt nicht einmal, sondern dauerhaft.

Der Markt hat aus dieser Dauerhaftigkeit eine Wette gemacht, deren Einsatz schwindelt. Anfang September 2026 notierte die Aktie bei rund 183 Dollar, die Marktkapitalisierung lag zwischen 430 und 440 Milliarden Dollar – ungefähr das Vierundfünfzigfache des für das laufende Jahr erwarteten Umsatzes und ein Kurs-Gewinn-Verhältnis jenseits von 140. Getragen wird diese Bewertung von rund 4.400 Mitarbeitern. Der Investor Michael Burry, durch seine Wette gegen den US-Hypothekenmarkt von 2008 bekannt geworden, hat seine Leerverkaufsposition gegen Palantir Anfang September erneuert und spricht von einer Blase; wenige Tage später trieb umgekehrt eine erweiterte Allianz mit dem Beratungskonzern PwC den Kurs um sieben Prozent nach oben. Ob die Bewertung überzogen oder gerechtfertigt ist, entscheidet dieser Text nicht. Er stellt eine andere Frage.

Denn hinter der Zahl steht eine Struktur. Der erste Teil dieser Analyse hat kartiert, was Palantirs Software in Deutschland tut, wer sie einsetzt und wer sie aus grundsätzlichen Erwägungen verweigert – und mit dem amerikanischen CLOUD Act eine Frage geöffnet, die dieser zweite Teil beantwortet. Sie lautet: Wer verdient an diesem Betriebssystem, wem gehört es, und was bedeutet es, wenn ein Staat die Kontrolle über einen Teil seiner Dateninfrastruktur an ein börsennotiertes Unternehmen delegiert, dessen Wert gerade davon abhängt, dass niemand mehr davon loskommt? Die Antwort führt über das Geschäftsmodell, über eine auffällige Parallele auf den Finanzmärkten, über die Grenzen parlamentarischer Kontrolle und schließlich zu der Frage, wer vom sogenannten europäischen Weg tatsächlich profitiert.

Investieren, dann ernten – wie aus Betreuung Abhängigkeit wird

Palantir wurde nach den Anschlägen des 11. September 2001 gegründet, aus der Diagnose heraus, dass das Versagen der Nachrichtendienste weniger an fehlenden Daten lag als an der Unfähigkeit, Informationen über zersplitterte Systeme hinweg zusammenzuführen. Genau diese Zusammenführung ist bis heute das Produkt – und sie lässt sich nicht von der Stange verkaufen. Palantir liefert seine Software nicht als fertiges Standardprodukt, das eine Behörde installiert und danach allein bedient. Der Konzern schickt Ingenieure in die Institution, die die Plattform an die dortigen Strukturen anpassen, die Daten aus den Quellsystemen importieren und die Umgebung am Laufen halten. In der Branche heißt dieses Personal „Forward Deployed Engineers", ein Begriff, den Palantir aus der militärischen Sprache der vorgeschobenen Kräfte entlehnt hat. Der erste Teil dieser Serie hat gezeigt, dass genau dieses Betreibermodell für Bundeswehr und Verfassungsschutz zum Ausschlussgrund wurde: Wer das Betriebssystem wartet, hat potenziell Einblick in das, was darauf läuft. Betriebswirtschaftlich ist dasselbe Modell der Kern des Geschäfts.

Die Ökonomie dahinter folgt einem Muster, das Analysten als Investitions- und Erntephase beschreiben. Zu Beginn einer Kundenbeziehung setzt Palantir Ingenieure nahezu zum Selbstkostenpreis ein; die Marge ist gering, der Aufwand hoch. Ist die Plattform aber einmal auf die Arbeitsabläufe der Behörde zugeschnitten, sinkt der Betreuungsbedarf, und aus dem Projektgeschäft wird ein hochmargiges Lizenzgeschäft. Was in aggregierten Bilanzen zunächst nach teurem Sonderweg aussieht, ist in Wahrheit der Aufbau einer Bindung, die sich später auszahlt. Die Bindungsrate der Bestandskunden ist entsprechend hoch; im zweiten Quartal 2026 wuchsen die Ausgaben bestehender Kunden gemessen am Vorjahr um 57 Prozent, und der Konzern schloss allein in diesem Quartal 220 Verträge über mindestens eine Million Dollar ab, darunter 73 über mehr als zehn Millionen. Was als teures Betreuungsverhältnis beginnt, endet als Strom wiederkehrender Lizenzeinnahmen.

Der entscheidende Punkt ist, worin der Lock-in besteht. Er entsteht nicht in erster Linie durch Vertragsklauseln, sondern durch operative Abhängigkeit. Die Plattform wächst in das Betriebsgefüge der Institution ein. Sie bindet geschulte Mitarbeiter, die in ihren Abläufen ausgebildet sind. Sie erzeugt Datenhistorien und Schnittstellen zu den vorhandenen Quellsystemen, die auf ihre Formate kalibriert sind. Sie prägt die täglichen Prozesse von der Auswertung bis zum Bericht. Wo viele Kunden dieselbe Verbesserung brauchen, wandert sie in die gemeinsame Plattform – aus dem geschotterten Feldweg der Einzellösung wird eine asphaltierte Straße, die jedes weitere Projekt schneller macht. Genau diese asphaltierte Straße ist die Ontologie, das digitale Modell aus Personen, Orten und Ereignissen, das der erste Teil beschrieben hat. Je tiefer eine Behörde ihre Arbeit darauf aufbaut, desto teurer und riskanter wird der Abschied.

Bei staatlichen Kunden verstärken sich diese Wechselkosten noch. Zu den technischen Barrieren treten Sicherheitsfreigaben, Klassifizierungsstufen und das politische Kapital jener Programmverantwortlichen, die den Einsatz einst durchgesetzt haben. Der fünfjährige Vertrag Baden-Württembergs über rund 25 Millionen Euro, den der erste Teil dokumentiert hat, enthält keine Ausstiegsklausel – und das Land zahlte bereits an den Anbieter, während die Software noch gar nicht im Einsatz war. Eine Datenmigration weg von der Plattform ist möglich, aber sie ist ein Großprojekt: Sie erfordert, ein System zu ersetzen, das inzwischen bestimmt, wie die Behörde arbeitet.

Es gehört zur Redlichkeit, die Gegenstimmen zu diesem Modell zu benennen, denn sie kommen aus der Branche selbst. Charlie Gottdiener, Vorstandschef des Softwareanbieters Anaplan, hält das Modell der eingebetteten Ingenieure für ein wirksames Verkaufsinstrument mit schnellen Erfolgen, aber für eine schlechte Langfriststrategie, die zu Kundenbindung und begrenzter Funktionalität führe; er erwartet seinen Niedergang. Andere Beobachter verteidigen den Ansatz: Die hohen Wechselkosten seien kein bewusster Fallenbau, sondern die natürliche Folge davon, dass Software tief in reale Prozesse eingreife, und ein sauber aufgesetzter Vertrag könne sie begrenzen – wenn die Behörde den Code, die Prüfdatensätze und die Betriebshandbücher selbst besitzt und offene Standards nutzt. Bemerkenswert ist zudem, dass das Modell inzwischen kopiert wird: Der Cloud-Konzern Amazon steckte 2026 eine Milliarde Dollar in eingebettete Ingenieurteams, und auch andere Anbieter künstlicher Intelligenz übernehmen es. Der Lock-in ist damit keine Besonderheit Palantirs, sondern die Logik einer ganzen Klasse von Infrastrukturanbietern – was ihn nicht kleiner macht, sondern größer.

Zwei Betriebssysteme, ein Muster

Diese Logik ist nicht neu. Eine frühere Analyse dieser Reihe hat sie an einem anderen Ort seziert: bei Aladdin, der Technologieplattform des Vermögensverwalters BlackRock, die zum Betriebssystem der Finanzmärkte geworden ist. BlackRock verwaltet rund 14 Billionen Dollar an Vermögenswerten, mehr als jedes andere Unternehmen der Welt; die Technologiesparte, zu der Aladdin gehört, setzte 2025 etwa zwei Milliarden Dollar um, ein Viertel mehr als im Vorjahr. Doch die eigentliche Reichweite liegt außerhalb des Konzerns: Über tausend Organisationen weltweit – Pensionsfonds, Versicherer, Zentralbanken, konkurrierende Vermögensverwalter – betreiben ihre Investmentprozesse auf derselben Plattform, mit einer Bindungsrate von 98 Prozent über drei Jahre. Palantir ist das zweite dieser privaten Betriebssysteme der Macht, und der Vergleich schärft den Blick für beide – gerade weil ihre Unterschiede so groß sind wie ihre Gemeinsamkeiten.

Die Gemeinsamkeiten liegen in der Architektur. Beide Systeme führen zusammen, was zuvor getrennt lag: Palantir verknüpft polizeiliche Vorgangs-, Kommunikations- und Registerdaten, Aladdin verknüpft Portfolios, Verbindlichkeiten und Derivate. Beide legen über die Rohdaten ein Modell der Wirklichkeit – bei Palantir die Ontologie aus Personen, Orten und Ereignissen, bei Aladdin die Risikoarchitektur, die BlackRock als „Whole Portfolio"-System vermarktet. Beide erzeugen einen Lock-in, der nicht vertraglich, sondern operativ ist: Eine Aladdin-Einführung dauert Jahre, bindet geschulte Mitarbeiter und erzeugt Datenhistorien, die sich nicht ohne Weiteres migrieren lassen. Als die Schweizer Großbank UBS im Juli 2025 einen von der übernommenen Credit Suisse geerbten Aladdin-Vertrag kündigte, musste sie Hunderte Fonds auf hauseigene Systeme migrieren – der seltene Beweis, dass ein Ausstieg möglich, aber schwer ist. Und beide sind Blackboxen: Weder Palantirs Algorithmen noch Aladdins Risikomodelle liegen für die Nutzer offen.

Am auffälligsten ist, dass alle drei sich in verwandten Begriffen beschreiben. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete Palantirs Gotham in seiner englischen Urteilsfassung als „operating system". BlackRock nennt Aladdin die „zentrale Sprache des gesamten Portfolios". Und die europäische Alternative, auf die dieser Text noch zu sprechen kommt, vermarktet sich selbst als „heterogeneous data operating system". Drei private Betriebssysteme, ein Begriff – und in jedem Fall die Beschreibung einer Schicht, die nicht die Inhalte verwaltet, sondern die Umgebung, in der Inhalte überhaupt erst nutzbar werden.

Die Unterschiede sind ebenso wichtig und dürfen nicht verwischt werden. Aladdin sitzt in den Finanzmärkten; Palantir sitzt im Zwangsapparat des Staates, bei Polizei, Militär und Nachrichtendiensten. Das eine System verarbeitet Geld, das andere verarbeitet Verdacht. Entsprechend unterschiedlich ist die Gefahr, die Kritiker jeweils benennen. Bei Aladdin ist sie systemisch-finanziell: Wenn Hunderte Institutionen ihre Risiken über dieselbe Plattform berechnen, könnten sie zu ähnlichen Schlüssen gelangen, dieselben blinden Flecken teilen und in der Krise gleichzeitig dieselben Positionen abstoßen. Die britische Finanzaufsicht warnte, der Ausfall eines solchen Systems könne die Marktintegrität beschädigen; ein kalifornischer Pensionsfonds lehnte Aladdins Risikofunktionen mit Verweis auf die Gefahr von Gruppendenken ab; und Klaus Holse, Vorstandschef des Wettbewerbers SimCorp, berichtete, einige Kunden mieden Aladdin, weil sie nicht in das systemische Risiko eintreten wollten, bei einem einzigen Anbieter zu sein. Bei Palantir dagegen ist die Gefahr grundrechtlich: die Verknüpfung von Millionen Datensätzen, in die auch Zeugen, Geschädigte und Unbeteiligte geraten, wie der erste Teil gezeigt hat. Das eine Risiko trifft Portfolios, das andere trifft Personen.

Beide Konzerne unterliegen US-Recht, doch für Palantir wiegt das schwerer, weil es um die sensibelsten Daten des Staates geht und nicht um Wertpapierbestände. Und die beiden Unternehmen entfalten ihre strukturelle Macht auf verschiedenen Wegen. BlackRock berät seine eigenen Regulierer: 2008 verwaltete es im Auftrag der US-Notenbank rund 130 Milliarden Dollar an toxischen Wertpapieren von Bear Stearns und AIG, 2020 kaufte es für die Fed im Rahmen eines Programms von bis zu 750 Milliarden Dollar Unternehmensanleihen. Palantir entfaltet seine Macht dadurch, dass seine Software quer durch die amerikanische Regierung ausgerollt wird, bis hin zur Zusammenführung staatlicher Datenbestände, die im US-Kongress als Beispiel für die Verschmelzung von Bürgerprofilen aus getrennten Quellen angeführt wurde. Zwei Wege zur selben Stellung: ein privates Unternehmen, an dem der Staat nicht mehr vorbeikommt.

Die Kontrolle, die im Parlament leerläuft

Wo ein privates Betriebssystem so tief in den Staat einwächst, müsste das Parlament kontrollieren, was dort geschieht. Drei Kleine Anfragen aus dem Jahr 2026 zeigen, wie diese Kontrolle an ihre Grenzen stößt – und die Grenzen liegen nicht am Rand, sondern genau dort, wo die Antworten zählen.

Die erste Anfrage, gestellt von der Fraktion der AfD und am 23. März 2026 beantwortet, betraf den möglichen Einsatz von Palantir bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt. Die Bundesregierung wies zunächst die Prämisse zurück: Eine Entscheidung für eine bestimmte Software sei nicht getroffen. Zu Einzelheiten laufender fachlicher Prüfungen und Marktsondierungen äußere sie sich grundsätzlich nicht und berief sich dabei auf einen „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", der parlamentarisch nicht ausforschbar sei. Die Fragesteller wollten zudem wissen, ob eine solche Software Zugriff auf Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte, auf Melderegister und Verkehrsdaten, auf Reisedaten, Finanztransaktionen und Kommunikation erhalten würde und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Die Regierung verwies pauschal auf die geltenden Befugnisse und die noch im Verfahren befindlichen Gesetzentwürfe. Aufschlussreich ist eine weitere Nebenantwort: Auf die Frage nach dem quantifizierbaren Nutzen der Software erklärte die Regierung, unabhängige Studien im Sinne der Fragestellung lägen ihr nicht vor. Die Exekutive verweigert damit zugleich die Auskunft über den Vorgang und räumt ein, keinen unabhängigen Beleg für den Nutzen zu besitzen.

Die zweite Anfrage, ebenfalls von der AfD-Fraktion und am 23. April 2026 beantwortet, richtete sich auf den Einsatz von Palantirs Gotham durch deutsche Nachrichtendienste. Sie fragte, ob dabei Daten über politisch aktive Personen, über deren Familien, über Abgeordnete, Journalisten oder Rechtsanwälte verarbeitet würden. Die Kernfragen beantwortete die Regierung nicht – nicht offen und, wie sie ausdrücklich festhielt, auch nicht in eingestufter Form für die Geheimschutzstelle des Bundestages. Selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens könne nicht hingenommen werden. Bemerkenswert ist der Satz, mit dem sie diese Verweigerung einrahmte: Der Umstand, dass die Antwort verweigert werde, sei „weder als Bestätigung noch als Verneinung" des angefragten Sachverhalts zu werten. Immerhin eine Auskunft gab es: In den gemeinsamen Zentren von Polizei und Verfassungsschutz, GETZ und GTAZ, spiele Palantir-Software keine Rolle. Zu verfassungsrechtlichen Bewertungen des Einsatzes durch die Nachrichtendienste erklärte die Regierung, es lägen ihr keine vor.

Die dritte Anfrage, gestellt von der Fraktion Die Linke und am 08. Juli 2026 beantwortet, betraf den Kauf der Analysesoftware ArgonOS des französischen Unternehmens ChapsVision durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Einundzwanzig Unterfragen zielten auf genau die Punkte, die über Grundrechte und Kontrolle entscheiden: welche Daten das System verarbeitet, ob der Weg zu seinen Ergebnissen nachvollziehbar und reproduzierbar ist, auf welche Quellen es zugreift, in welcher Umgebung es läuft, wo die Daten gespeichert werden, wer die Software wartet, ob an der Testphase auch Personen mitwirkten, die nicht zum Amt gehören, ob der Vertrag direkt mit ChapsVision oder mit dessen deutschem Partner rola zustande kam, ob es ein Ausschreibungsverfahren gab und was der Kauf kostete. Die Antwort war dieselbe wie zuvor: Staatswohl, keine Beantwortung, auch nicht in eingestufter Form für die Geheimschutzstelle. Eine Bekanntgabe würde, so die Begründung, Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten und das Aufklärungspotenzial des Amtes erlauben. Auf die Frage, ob Mitglieder der Bundesregierung Palantir-Aktien hielten, verwies die Regierung darauf, dass Ministerinnen und Minister Vermögenswerte nicht anzeigen müssten und ihr daher keine zentralen Erhebungen vorlägen. Und grundsätzlich hielt sie fest, sie spreche sich nicht für oder gegen eine bestimmte Software aus, sondern entscheide im Einzelfall; digitale Souveränität sei durch Datenhoheit und Transparenz bei jeder Lösung sicherzustellen.

Drei Anfragen, drei Verweigerungsmechanismen: der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung für laufende Vorgänge, das Staatswohl bis hinauf zur Verweigerung selbst gegenüber der Geheimschutzstelle, und die erklärte Software-Neutralität, die keine Festlegung erkennen lässt. Zusammen schließen sie genau die Fragen ab, die über die Kontrolle des Betriebssystems entscheiden: welche Daten, wer betreibt, zu welchen Kosten, unter welcher Aufsicht. Das ist kein Skandal mit klarem Täter – die Geheimhaltung nachrichtendienstlicher Fähigkeiten hat gute Gründe. Es ist eine Struktur: Auf der sensibelsten Ebene erfährt das Parlament am wenigsten.

Der europäische Weg und eine Frage, die offenbleibt

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes für ArgonOS statt Palantir gilt als der europäische Weg – als Rückgewinnung von Souveränität durch die Wahl eines Anbieters, der nicht dem amerikanischen Recht unterliegt. Wer aber ist das Unternehmen, das diesen Weg verkörpert?

ChapsVision wurde Mitte 2019 von Olivier Dellenbach gegründet, einem französischen Software-Unternehmer. Der Konzern beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Mitarbeiter, zählt über 2.000 Großkunden, setzte 2024 rund 200 Millionen Euro um und wächst wie Palantir durch eine gezielte Folge internationaler Zukäufe. 2021 schuf Dellenbach eine Sparte namens CyberGov, die das System ArgonOS mit künstlicher Intelligenz für die Felder Cybersicherheit, innere Sicherheit, Verteidigung und Nachrichtenwesen bündelt. Im Juni 2026 wählte auch der französische Staat ArgonOS als souveräne Datenplattform. Das System selbst tritt an, komplexe, fragmentierte Daten in verwertbare Erkenntnisse zu verwandeln – dieselbe Aufgabe, die Palantirs Gotham erfüllt, und, wie erwähnt, unter demselben Begriff des Betriebssystems. Der Verfassungsschutz entschied sich für ArgonOS statt Palantir aus einem Motiv, das der erste Teil dokumentiert hat: die Hoheit über sensible Datenbestände solle im europäischen Raum verbleiben, die Abhängigkeit von US-Dienstleistern sinken. ChapsVision bewirbt sein System entsprechend als leistungsfähige Alternative zu außereuropäischen Anbietern, die die Kontrolle über sensible Daten in Europa halte – dieselbe Souveränitätssprache, die auch die deutsche Debatte prägt.

An dieser Stelle liegt ein Mosaikstein, der sorgfältige Behandlung verlangt, weil er leicht zu mehr aufgeladen würde, als dokumentiert ist. Bevor Dellenbach ChapsVision gründete, hatte er 1999 das Unternehmen eFront aufgebaut, einen Spezialisten für die Verwaltung von Private-Equity- und Wagniskapital-Portfolios. In zwanzig Jahren wurde eFront zum globalen Marktführer seines Segments, mit mehr als 850 Mitarbeitern, Kunden in über dreißig Ländern und einem Umsatz von über 130 Millionen Euro. Im April 2019 verkaufte Dellenbach das Unternehmen - nach der Angabe der anfragenden Fraktion für 1,3 Milliarden Dollar, nach ChapsVisions eigener Darstellung für über 1,5 Milliarden. Käufer war BlackRock, das eFront in seine Aladdin-Plattform integrierte und damit den Sprung in die Welt der alternativen Anlagen vollzog, wie die frühere Analyse dieser Reihe dokumentiert hat. In genau jenem Jahr 2019 war Friedrich Merz Aufsichtsratsvorsitzender der BlackRock Asset Management Deutschland AG, ein Mandat, das er von 2016 bis März 2020 innehatte.

Auf diese Konstellation zielte die sechste Frage der Linksfraktion. Sie fragte, ob Merz in seiner damaligen BlackRock-Funktion im Zuge der eFront-Übernahme Kontakt zu Olivier Dellenbach gehabt habe – zu dem Mann, der heute ChapsVision führt, dessen System der Verfassungsschutz statt Palantir wählte. Die Bundesregierung enthielt sich einer Stellungnahme mit der Begründung, die Frage betreffe eine frühere Funktion des heutigen Bundeskanzlers und unterliege nicht der parlamentarischen Kontrolle.

Was hier dokumentiert ist, ist präzise zu benennen: ein Verkauf, die beteiligten Personen, eine parlamentarische Frage und eine Nicht-Antwort. Was nicht dokumentiert ist, ist ein Kontakt, ein Zusammenhang oder irgendein Einfluss auf die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die aus den im ersten Teil beschriebenen Souveränitätsgründen fiel. Zwischen dem Verkauf von eFront an BlackRock und der Wahl von ArgonOS durch den Verfassungsschutz liegen sieben Jahre und zwei voneinander unabhängige Vorgänge; sie über eine Person zu verknüpfen, überschritte die Belegkette.

Der Wert des Mosaiksteins liegt anderswo. Er besteht darin, dass eine gewählte Fraktion eine konkrete Frage gestellt hat und die Regierung sie mit dem Hinweis auf eine „frühere Funktion" des Kanzlers unbeantwortet ließ – womit die Frage nicht ausgeräumt, sondern lediglich stehen gelassen wurde. Der Stein wird neben die anderen gelegt, nicht über sie gestellt. Fähigkeit und Struktur sind ein Befund; die Absicht bleibt eine offene Frage, die dieser Text nicht beantwortet und nicht beantworten will.

Souveränität als Geschäftsmodell

Der europäische Weg ist auch deshalb kein reiner Ausweg aus dem Grundproblem, weil er es strukturell wiederholt. ChapsVision liefert seine Plattform in Deutschland nicht allein. Am 15. Oktober 2025 schloss der Konzern eine strategische Partnerschaft mit der rola Security Solutions GmbH aus Oberhausen, dem deutschen Marktführer für Sicherheits-IT, sowie mit dem IT-Dienstleister SVA. Die Arbeitsteilung ist klar definiert: ChapsVision stellt die technologische Basis und entwickelt die Plattform weiter, rola übernimmt die Integration und das Customizing für deutsche Behörden – zugeschnittene Auswerte-Blueprints, Datenadapter, Schulungen. Das ist, Wort für Wort, dasselbe Betreibermodell, das bei Palantir zum Streitpunkt wurde: ein privater Anbieter, ein eingebetteter Integrationspartner, ein Lock-in über das Customizing.

Auch rola trägt eine Geschichte mit sich, die den Souveränitätsbegriff in ein eigenes Licht rückt. Das 1983 in Oberhausen gegründete Unternehmen hat sich auf Informationsmanagement, vernetzte Fallbearbeitung und Datenauswertung für Sicherheitsbehörden spezialisiert; seine Systeme sind bei Polizei, Nachrichtendiensten und Militär im Einsatz. Seit 2014 ist rola eine hundertprozentige Tochter der T-Systems International, die zur teilstaatlichen Deutschen Telekom gehört. T-Systems übernahm rola damals ausdrücklich, um einen Verkauf ins Ausland und den Abfluss von Wissen zu verhindern und, so die damalige Begründung, die „technologische Souveränität" zu wahren – im Kontext des polizeilichen Informations- und Analyseverbunds PIAV, für dessen Zentralsystem rola der Wunschkandidat des Bundes war. Das Fachportal Police-IT nennt rola deshalb einen „staatlich geschaffenen Monopolisten", eine Zuschreibung, die man kennzeichnen, aber nicht übernehmen muss; die nüchternen Fakten sind, dass rola Marktführer und Telekom-Tochter ist und die Fallbearbeitungssysteme von Bundeskriminalamt und Bundespolizei liefert.

Der Reim ist unüberhörbar. Das Souveränitätsargument, das 2025 die Wahl von ArgonOS begründet, ist dasselbe, das 2014 den Aufbau eines heimischen Monopols begründet hat. Souveränität funktioniert hier auch als Industrie- und Standortpolitik: Sie verschiebt, wer verdient, nicht ob ein privates Betriebssystem verdient. Der amerikanische Anbieter wird durch einen französischen ersetzt, der von einem deutschen Telekom-Ableger integriert wird - ein anderes Geflecht von Interessen, aber dieselbe Grundstruktur.

Bleibt die Frage, ob es einen Weg aus dieser Logik überhaupt gibt. Er hätte einen Namen: P20, das Programm Polizei 20/20. Es geht zurück auf die Saarbrücker Agenda der Innenministerkonferenz und ist das gemeinsame Vorhaben von Bund und Ländern, die zersplitterte polizeiliche IT auf eine einheitliche Informationsarchitektur zu stellen, mit einem gemeinsamen Datenhaus als Herzstück, an dem alle zwanzig deutschen Polizeien und rund 320.000 Beschäftigte hängen; die wesentlichen Schritte sollen bis 2030 stehen. Erste unter dem Dach von P20 entwickelte Anwendungen sind bereits im Einsatz, von der digitalen Tatort-Dokumentation bis zur Onlinewache – ein Beleg, dass der Staat eigene Software bauen kann. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden sieht in P20 die Chance für eine quelloffene, kontrollierbare Alternative zum privaten Betriebssystem; ihr Vorsitzender, der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Tobias Keber, erklärte, bei richtiger Umsetzung könne das Projekt die Grundrechte wahren und die digitale Souveränität stärken. Am 29. Januar 2026 forderte die Konferenz einstimmig eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb des Datenhauses, dessen Verantwortlichkeiten bislang ungeklärt seien. Das Bundeskriminalamt beginnt ab Ende 2026, seine Daten dorthin zu migrieren, und die Regierung betont, P20 setze stark auf Open Source und europäische Lösungen.

Doch dieselbe Regierung hat in ihren Antworten auf die parlamentarischen Anfragen festgelegt, dass die Analyseschicht über dem Datenhaus einem „modularen und hybriden Ansatz" folgt, der neben Eigenentwicklungen ausdrücklich auch marktverfügbare Kaufprodukte umfassen kann. Damit ist offen, was P20 am Ende wird: die Grundlage einer souveränen, quelloffenen Lösung – oder eine staatliche Hülle, in die weiterhin ein privates Betriebssystem eingesetzt wird, sei es das amerikanische, sei es das europäische. Diese Frage entscheidet kein Bekenntnis, sondern ein Vergabeverfahren.

Drei Wege, ein offener Ausgang

Aus der heutigen Lage lassen sich drei Wege denken. Der erste ist der amerikanische Lock-in: Palantir bleibt über den bayerischen Rahmenvertrag der Quasi-Standard, an den weitere Länder ohne eigenes Verfahren andocken können, und die produkt- und technologieoffene Infrastruktur des Bundes, die der erste Teil beschrieben hat, bleibt trotz aller Vorbehalte Palantir-fähig. Der zweite ist die europäische Fragmentierung: ChapsVision und rola sowie nationale Champions in Frankreich und Deutschland teilen den Markt unter dem Banner der Souveränität, die Rechtsordnung wechselt von Washington nach Paris und Berlin - doch das Modell bleibt dasselbe, ein privates Betriebssystem, ein eingebetteter Integrationspartner, eine Bindung über Jahre. Der dritte ist die Emanzipation: Das P20-Datenhaus wird zur staatlich kontrollierten, quelloffenen Grundlage, auf der Analysedienste aufsetzen, die keiner fremden Rechtsordnung und keinem börsennotierten Eigentümer unterliegen. Welcher Weg sich durchsetzt, ist unentschieden. Die bisherigen Fakten – der Rahmenvertrag als Türöffner, die Verträge ohne Ausstiegsklausel, der ausdrücklich hybride Zuschnitt von P20 – neigen den ersten beiden zu.

Der Befund dieses zweiten Teils fällt damit nüchtern aus. Die Fähigkeit ist dokumentiert: die Vernetzung von Millionen Datensätzen, die Geschwindigkeit im Ernstfall, die Reichweite eines Konzerns, dessen Regierungsgeschäft in einem einzigen Quartal um 90 Prozent wächst und dessen Börsenwert die Wette verkörpert, dass diese Bindung von Dauer ist. Die Absicht dahinter bleibt eine offene Frage. Bemerkenswert ist nicht, dass private Unternehmen ihre Software verkaufen; das ist ihr Geschäft. Bemerkenswert ist, dass ein Staat, der die digitale Souveränität zum Leitbegriff erhoben hat, die Kontrolle über seine sensibelste Dateninfrastruktur an börsennotierte Unternehmen delegiert, deren Wert davon abhängt, dass niemand mehr von ihrer Plattform loskommt. Ob dieses Betriebssystem amerikanisch ist oder europäisch, verändert die Rechtsordnung, unter der es steht, und die Namen derer, die daran verdienen – nicht aber die Struktur. Wer das Betriebssystem besitzt, besitzt einen Schalter im Staat.

Und unter beiden Betriebssystemen – dem für die Finanzmärkte wie dem für den Sicherheitsstaat - liegt eine dritte Schicht, die in den Debatten selten vorkommt: die Cloud-Infrastruktur, auf der sie laufen. Aladdin wandert auf die Rechenzentren von Microsoft und Amazon, Palantirs Plattform verwaltet ihre eigene Auslieferung über eine Kontrollschicht, die jede Umgebung erreicht. Wer die Rechenleistung stellt, auf der die Betriebssysteme der Macht laufen, ist die Frage, der der nächste Teil dieser Reihe nachgeht.

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Anmerkungen und Quellen

Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik – jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.

Gerichts-, Gesetzes- und Parlamentsdokumente

Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7079 - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/6752), Softwareankauf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, 08. Juli 2026: https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107079.pdf

Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4923 - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Drucksache 21/4599), Zum möglichen Einsatz der Software der Firma Palantir bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt, 23. März 2026: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104923.pdf

Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5625 - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Drucksache 21/5119), Möglicher Einsatz der Datenanalyse-Software Palantir „Gotham" durch deutsche Nachrichtendienste, 23. April 2026: https://dserver.bundestag.de/btd/21/056/2105625.pdf

Bundesverfassungsgericht, Urteil des Ersten Senats vom 16. Februar 2023, 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20, englische Fassung (Verwendung des Begriffs operating system): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/EN/2023/02/rs20230216_1bvr154719en.html

Unternehmens- und Finanzdaten

Palantir Technologies, Ergebnisbericht zum zweiten Quartal 2026 (Form 8-K, Exhibit 99.1, U.S. Securities and Exchange Commission): https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1321655/000132165526000039/a2026q2ex991pressrelease.htm

Palantir Technologies, Investor Relations: https://investors.palantir.com

Macrotrends, Palantir Technologies - Market Capitalization (Stand September 2026): https://www.macrotrends.net/stocks/charts/PLTR/palantir-technologies/market-cap

TechTimes, Palantir Q2 2026 Earnings and the Valuation Debate (Bewertung, Kurs-Umsatz-Verhältnis, Short-Position): https://www.techtimes.com/articles/323175/20260805/palantir-q2-2026-earnings-prove-premise-ai-thesis-3b-short-squeeze.htm

Michael Burry, erneuerte Short-Position gegen Palantir, September 2026; institutionelle Referenz: tipranks.com, Suchbegriff: Michael Burry Palantir AI FOMO bubble September 2026.

Geschäftsmodell und Lock-in (Forward Deployed Engineers)

PitchGrade Research, Palantir's Business Model: Government Anchor, Commercial Optionality, and the AI Pivot (Investitions- und Erntephase, Sicherheitsfreigaben als Wechselbarriere): https://pitchgrade.com/research/palantir-business-model

Progressive Robot, Forward-Deployed Engineering: How Enterprise AI Learns (operative Abhängigkeit, vertragliche Gegenmittel, Amazon-Milliarde), 02. September 2026: https://www.progressiverobot.com/2026/09/02/forward-deployed-engineering-how-enterprise-ai-learns/

Forbes (Steve Banker), Palantir And Forward Deployed Engineering: What Should We Believe? (Gegenstimme Charlie Gottdiener, Anaplan), 10. Juli 2026: https://www.forbes.com/sites/stevebanker/2026/07/10/palantir-and-forward-deployed-engineering-what-should-we-believe/

ChapsVision, eFront und rola Security Solutions

ChapsVision, About Us (Olivier Dellenbach, eFront-Verkauf 2019, CyberGov-Sparte, ArgonOS als heterogeneous data operating system): https://www.chapsvision.com/en-us/about-us/

ChapsVision, Pressemitteilung: ChapsVision and rola Security Solutions enter into partnership, 15. Oktober 2025: https://www.chapsvision.com/press-release/chapsvision-and-rola-security-solutions-enter-into-partnership/

rola Security Solutions, Pressemitteilung zur strategischen Partnerschaft mit ChapsVision (Arbeitsteilung, Matthias Vianden): https://www.rola.com/de/insights/rola-und-chapsvision-schliessen-strategische-partnerschaft-fuer-europaeische-big-data-analyseplattform

rola Security Solutions, Unternehmensseite (100-Prozent-Tochter der T-Systems International seit 2014): https://www.rola.com/de/unternehmen

SVA System Vertrieb Alexander, Pressemitteilung: SVA, rola und ChapsVision starten strategische Partnerschaft für Sicherheitsbehörden in Deutschland: https://www.sva.de/de/news/sva-rola-und-chapsvision-starten-strategische-partnerschaft-fuer-sicherheitsbehoerden

Police-IT, T-Systems übernimmt PIAV-Wunschkandidaten Rola Security Solutions (Übernahme 2014, technologische Souveränität): https://police-it.net/piav-rola_security_solutions-uebernahme

Police-IT, Rola Security Solutions: Staatlich geschaffener Monopolist: https://police-it.net/piav-rola-security-solutions-monopol

Intelligent Gov.tech, ChapsVision selected by French State to deploy sovereign Argonos data platform, 19. Juni 2026: https://www.intelligentgov.tech/2026/06/19/chapsvision-selected-by-french-state-to-deploy-sovereign-argonos-data-platform/

Programm P20 und Datenschutzaufsicht

Bundesministerium des Innern, Programm P20 (Polizei 20/20): https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/programm-p20/programm-p20-node.html

Bundeskriminalamt, Das Programm Polizei 20/20: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.html

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Datenschutzkonferenz zum Polizeiprojekt P20-Datenhaus (Entschließung vom 29. Januar 2026): https://www.ldi.nrw.de/Polizeiprojekt_P20

Datenschutzkonferenz, Klare gesetzliche Regelung für das Polizeiprojekt P20-Datenhaus (Tobias Keber, einstimmige Entschließung): https://www.datenschutz.de/datenschutzkonferenz-fordert-klare-gesetzliche-regelung-fuer-das-polizeiprojekt-p20-datenhaus/

ChannelPartner, Polizei setzt künftig auf europäische IT (P20, Open Source, Datenmigration des BKA ab Ende 2026): https://www.channelpartner.de/article/4172770/polizei-setzt-kunftig-auf-europaische-it.html

Eigene frühere Analysen dieser Reihe

Michael Hollister, Das zweite Betriebssystem der Macht - Wie Palantir Deutschlands Sicherheitsbehörden verbindet und spaltet (Die privaten Betriebssysteme der Macht, Teil 1)

Michael Hollister, Das Betriebssystem der globalen Finanzmärkte - Wie BlackRocks Aladdin zur privaten Infrastruktur wurde (BlackRock/Aladdin, Teil 1)

Michael Hollister, Was BlackRock an der Politik des Kanzlers verdient (BlackRock/Aladdin, Teil 2)

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