Wie die Doppelsprache der Großmächte die Vereinten Nationen aushöhlt
Ein Meinungsbeitrg von Dirk Ellerbrock.
Am 1. Oktober jährt sich zum achtzigsten Mal der Abschluss des Nürnberger Militärtribunals. Sergej Lawrow nahm diesen Jahrestag in seiner Rede vor der UN-Generalversammlung zum Angelpunkt: Das Urteil habe den Nazismus "außerhalb von Recht und Moral" gestellt, und wer heute davor die Augen verschließe, gefährde die Grundlagen der UN-zentrierten Weltordnung. Dieselbe Rede fordert den künftigen Generalsekretär auf, die Vorrechte des Sicherheitsrates und seiner ständigen Mitglieder nicht auszuhöhlen. Der Gedanke, dass Deutschland und Japan als Erben der einstigen Achsenmächte keinen ständigen Sitz im Rat beanspruchen dürfen, wird ebenfalls ausgesprochen.
Es lohnt sich, diese Rede weniger auf ihren Wahrheitsgehalt hin abzuklopfen als auf ihre Bauart. Sie spricht in zwei Sprachen zugleich. Die eine ist moralisch: Da ist vom "Virus der rassischen Überlegenheit" die Rede, von Russophobie, Revanchismus, Nazismus. Die andere ist institutionell und nüchtern: eine UN-Konvention gegen Cyberkriminalität, Gremien zur Steuerung künstlicher Intelligenz, eine "Eurasische Charta", eine Reform des Sicherheitsrates mit neuen Sitzen für Brasilien und Indien.
Beide Sprachen erfüllen entgegengesetzte Aufgaben. Die moralische schließt aus. Wer mit Vokabular aus dem Register von Krankheit und Schuld beschrieben wird, gilt nicht mehr als Akteur mit eigenen Interessen, sondern als Pathologiefall. Mit einem Interessengegner kann man verhandeln, weil man ihm etwas anbieten kann. Einem moralisch Gezeichneten kann man nur die Legitimität absprechen. So wird das Urteil zum Zugangsfilter: Es entscheidet, wer am Tisch sitzen darf. Die institutionelle Sprache dagegen schließt ein. Sie ordnet, wer die Regeln für den Cyberraum, für KI und für die Sicherheit eines ganzen Kontinents schreibt. Der Westen wird für seine "Regeln" verspottet, aber die Rede betreibt selbst Regelsetzung, nur unter anderem Namen: Was beim Gegner Willkür heißt, heißt bei sich selbst Ordnung.
Man könnte das für eine russische Eigenheit halten. Das wäre bequem und falsch. Denn der Westen verfährt spiegelbildlich, und die Geschichte der letzten Jahrzehnte ist die Geschichte dieser Symmetrie.
Als die NATO 1999 Jugoslawien bombardierte, geschah das ohne Mandat des Sicherheitsrates, gerechtfertigt mit humanitärer Notwendigkeit. Als die USA und ihre Verbündeten 2003 in den Irak einmarschierten, fehlte ebenfalls eine ausdrückliche Ermächtigung, und die Begründung wechselte zwischen Massenvernichtungswaffen und Demokratisierung. Als der Rat 2011 in der Libyen-Resolution Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung erlaubte, wurde dieser Auftrag zum Sturz der Regierung ausgedehnt; Russland und China hatten sich damals enthalten und zogen daraus die Lehre, künftig keinen Blankoscheck mehr zu erteilen. Im Nahostkonflikt haben die USA mehrfach ihr Veto gegen Resolutionen zu einem Waffenstillstand im Gazastreifen eingelegt. Und nach der Verhängung von Sanktionen gegen Personen am Internationalen Strafgerichtshof, dem Haager Gericht für Völkerrechtsverbrechen, im Jahr 2025 zeigte sich, dass auch die Justiz der Staatengemeinschaft dem Machtinteresse einer Vetomacht untergeordnet werden kann. Hinzu kommt der schleichende Rückzug: zurückgehaltene Beiträge, Austritte aus Unterorganisationen, Kürzungen bei Programmen, auf die die Organisation angewiesen ist.
Auf der russischen Seite steht der Einmarsch in die Ukraine 2022, der das Gewaltverbot verletzt, also jenen Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, nach dem kein Staat gegen die territoriale Unversehrtheit eines anderen Gewalt anwenden darf. Es steht dort auch das Veto von 2017 gegen die Verlängerung der gemeinsamen Untersuchungsmission zu Chemiewaffen in Syrien, mit dem ein Instrument der Aufklärung beendet wurde, das auch Russlands Partner hätte belasten können. Und es steht dort das Veto von 2024 gegen die Expertengruppe, die die Sanktionen gegen Nordkorea überwachte. Jedes dieser Beispiele wurde zur Zeit seiner Entstehung in der Sprache der UN-Charta gerechtfertigt. Und jedes war für den, der es beging, im Sinne seiner Position folgerichtig.
Genau darin liegt der Befund. Diese Handlungen sind nicht vorrangig Ausdruck moralischer Verkommenheit, wie es die gegenseitigen Vorwürfe nahelegen. Sie sind das, was Mächte in einer bestimmten Position tun, wenn keine Instanz sie bindet. Die Konstruktion des Sicherheitsrates trägt diesen Webfehler von Anfang an in sich: Die fünf ständigen Mitglieder, die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich, können durch ihr Vetorecht keinen Beschluss zulassen, der sich gegen sie selbst richtet. Sie sind zugleich Richter und Partei. Solange eine Hegemonialmacht die Ordnung im Ernstfall notfalls auch durchsetzte, fiel diese Konstruktion weniger auf. Im Übergang zu einer multipolaren Welt, in der mehrere annähernd gleichgewichtige Zentren nebeneinander stehen, fehlt diese Klammer, und übrig bleibt eine Norm, die jeder gegen die anderen anführt und für sich selbst aussetzt.
Hier entfaltet die Doppelsprache ihre zerstörerische Wirkung. Eine Rechtsordnung lebt davon, dass Verstöße nach demselben Maßstab als Verstöße erkannt werden, gleichgültig, wer sie begeht. Wenn aber alle Seiten das Recht nur als Waffe gegen die andere führen und die eigenen Taten moralisch überhöhen, wird die UN-Charta vom Maßstab zum Argumentationsvorrat. Dann gilt auch der Verstoß des Gegners nichts mehr, denn niemand hört ihn noch als Verstoß gegen eine gemeinsame Regel. Man hört Propaganda der Gegenseite. Nicht die einzelne Rede schadet also der Organisation, sondern der Umstand, dass alle Seiten dieselbe Rede halten und damit den gemeinsamen Maßstab entwerten.
Die Aushöhlung betrifft einen bestimmten Kern, und die Hülle bleibt stehen. Die humanitären Programme, die Hilfe für Flüchtlinge und Hungernde, die Verhandlungen über Regeln für den Cyberraum oder das Klima laufen weiter, Gebäude, Haushalt und Tagesordnungen ebenso. Ausgehöhlt wird die Funktion, um derentwillen die Organisation 1945 gegründet wurde: das Gewaltverbot der UN-Charta gegenüber den Mächtigen durchzusetzen. Diese Funktion sollte im Sicherheitsrat ausgeübt werden, und dort ist sie blockiert, sobald die Interessen einer Vetomacht berührt sind. Gerade weil die Hülle intakt bleibt, fällt der Verlust so wenig auf: Die Rituale der Generalversammlung, die Reden, die Resolutionen gehen weiter, während der Kern, der sie einst mit Verbindlichkeit versah, fehlt.
Das ist der Grund, warum Lawrows Rede so aufschlussreich ist. Sie ist keine Ausnahme, sondern ein besonders sauberes Exemplar einer Sprachpraxis, die alle Großmächte pflegen. Wer verstehen will, warum die Vereinten Nationen bei den großen Fragen von Krieg und Frieden nichts mehr ausrichten, findet die Antwort weniger in den einzelnen Beschlüssen als in dieser doppelten Rede, die den Maßstab zerstört, auf den sie sich beruft.
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Bildquelle: lev radin / shutterstock
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Quellen
1. Sergej Lawrow, Rede vor der 80. Generalversammlung der Vereinten Nationen, 27. September 2025
Primärquelle für die im ersten Teil des Artikels analysierte Rede; UN Web TV führt Lawrow als Redner der russischen Delegation.
https://webtv.un.org/en/asset/k1y/k1yhyj5wv0
2. International Military Tribunal / Nürnberger Prozess – Urteil vom 30. September und 1. Oktober 1946
Dokumentiert das Datum des Urteils des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg. Ergänzend: US Holocaust Memorial Museum.
https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/article/international-military-tribunal-at-nuremberg
3. UN-Charta, insbesondere Artikel 23 und 27 – Zusammensetzung und Abstimmungsregeln des Sicherheitsrates
Primärquelle für die fünf ständigen Mitglieder und das Vetorecht.
https://www.un.org/en/node/125814
4. NATO-Einsatz gegen die Bundesrepublik Jugoslawien/Kosovo 1999
https://digitallibrary.un.org/record/460783/files/671236-EN.pdf
5. Irakkrieg 2003 – Sicherheitsrat und fehlende neue ausdrückliche Ermächtigung
https://press.un.org/en/2003/sc7707.doc.htm
6. UN-Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) – Libyen
Primärquelle für die Ermächtigung von Maßnahmen zum Schutz von Zivilpersonen und die Flugverbotszone; Russland und China enthielten sich.
https://digitallibrary.un.org/record/699784
7. UN-Dokumentation zur Libyen-Kontroverse 2011
Dokumentiert damalige Vorwürfe, die NATO habe Resolution 1973 für einen Regimewechsel genutzt, sowie die Gegenposition, dass dies nicht vom Mandat gedeckt gewesen sei.
https://press.un.org/en/2011/ga11137.doc.htm
8. US-Vetos zu Waffenstillstandsresolutionen im Gazastreifen
UN-Dokumentation zu mehreren US-Vetos, unter anderem am 20. November 2024 und am 4. Juni 2025; die Abstimmungsergebnisse sind dort vollständig ausgewiesen.
https://www.un.org/unispal/document/security-council-press-release-20nov24/
9. Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) – US-Sanktionen gegen Richter und weitere Amtsträger 2025
Primärquelle des IStGH zu den zusätzlichen US-Sanktionen gegen Richter im Dezember 2025; ergänzt die im Artikel angesprochene Entwicklung um eine offizielle Reaktion des Gerichtshofs.
10. UN-Generalversammlung / Ukraine 2022 – Gewaltverbot und territoriale Unversehrtheit
UN-Dokumentation zur Einordnung des russischen Militäreinsatzes 2022 im Lichte der UN-Charta und insbesondere des Gewaltverbots.
https://unsdg.un.org/latest/stories/general-assembly-holds-emergency-special-session-ukraine-crisis
11. UN-Sicherheitsrat – Verlängerung des Joint Investigative Mechanism zu Chemiewaffen in Syrien, 2017
Primärquelle zum russischen Veto vom 24. Oktober 2017, durch das die Verlängerung des Untersuchungsmechanismus verhindert wurde.
https://press.un.org/en/2017/sc13040.doc.htm
12. UN-Sicherheitsrat – Expertengruppe zur Überwachung der Nordkorea-Sanktionen, 2024
Primärquelle zum russischen Veto vom 28. März 2024 gegen die Verlängerung des Mandats des Panel of Experts.
https://press.un.org/en/2024/sc15648.doc.htm
13. UN-Sicherheitsrat – Vetoliste
Offizielle Übersicht der UN Dag Hammarskjöld Library über Vetos seit 1946; hilfreich zur Einordnung der im Artikel beschriebenen strukturellen Vetomacht.
https://www.un.org/depts/dhl/resguide/scact_veto_table_en.htm
14. UN, Januar 2026 – US-Entscheidung zum Rückzug aus mehreren UN-Einrichtungen
Primärquelle zur aktuellen Aussage der UN über den angekündigten Rückzug der USA aus mehreren UN-Einrichtungen und zur Frage der Finanzierung des UN-Systems.
15. UN80-Initiative – Finanzierung und operative Kapazität des UN-Systems, Juni 2026
Aktuelle UN-Daten zum allgemeinen Finanzierungsdruck auf das UN-System, einschließlich rückläufiger Kernfinanzierung und steigender Beitragsrückstände.
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Dirk Ellerbrock, Jahrgang 1946, ist Diplom-Sozialwissenschaftler. Nach Studien der Wirtschafts-, Politikwissenschaften und Sozialpsychologie arbeitete er viele Jahre in der Finanzwirtschaft, Unternehmensberatung und als Management-Coach.
Mitte der 1990er wandte er sich mystischen Traditionen zu – Advaita-Vedanta, Zen-Buddhismus, Taoismus, Tantra und christliche Mystik –, vertieft durch Stephen Wolinskys „Quantenpsychologie" und die Unterweisungen Ramesh Balsekars in Bombay. Er leitete Meditationsgruppen und veröffentlichte 2010 unter dem Pseudonym Manaschu sein erstes Buch, „Das Geheimnis ewigen Glücks – Texte zur Menschwerdung" (ISBN 978-3-8391-4517-3). 2026 entstand sein noch unveröffentlichtes zweites Buch, „Die Schlange der Moral – Gift und Gegengift", das moralisches Urteilen als strukturelle Gewaltform durchleuchtet.
Heute schreibt er regelmäßig politische und gesellschaftliche Kommentare, u. a. für apolut und auf seinem Substack: https://substack.com/@dirkellerbrock
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