Wessen Sicherheit die neue Geheimdienstreform tatsächlich schützt
Ein Meinungsbeitrag von Dirk Ellerbrock.
Wer die Frage stellen will, worin der eigentliche Zweck der Geheimdienstreform besteht, kommt mit der offiziellen Begründung nicht weit. Man könnte auf den Leipziger Vorfall verweisen, auf hybride Bedrohungen, auf Russland – aber genau diese Rhetorik ist der Nebel, den man durchqueren muss, um zur Struktur der Maßnahme selbst vorzudringen. Drei Ebenen liefern dabei belastbarere Anhaltspunkte als jede Regierungserklärung.
Der Vorwand und sein Ausmaß
Die erste Ebene ist die schlichte Disproportion zwischen Anlass und Befugnis. Über 700 Seiten umfasst der Gesetzentwurf, mit dem Bundesverfassungsschutz und BND neu ausgerichtet werden sollen – ein Vorfall, dessen Hergang bis heute nicht restlos geklärt ist, dient dabei als zeitlich passender Katalysator für ein Vorhaben, das seit über einem Jahr in der Schublade lag.
Was tatsächlich beschlossen wurde, geht weit über das hinaus, was zur Abwehr einer einzelnen Drohne nötig wäre: Der BND darf künftig erhobene Daten ohne vorherige Sichtung sechs Monate lang bei Inhaltsdaten und bis zu zwölf Monate bei Metadaten speichern – Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, ohne dass zum Zeitpunkt der Erhebung ein konkreter Verdacht vorliegen müsste. Die Sichtung, und damit die Frage, ob überhaupt etwas Verdächtiges vorlag, erfolgt erst im Nachhinein.
Hinzukommen sogenannte "aktive Maßnahmen": Der BND erhält, was der Gesetzgeber verharmlosend "Annex-Befugnisse" nennt – ein Vokabular, das etwas Angehängtes, Kleines, quasi Automatisches suggeriert. Tatsächlich markiert es den Übergang von der reinen Beobachterrolle zur aktiven Eingriffsbefugnis: Stößt der BND im Zuge seiner Aufklärungstätigkeit auf eine unmittelbare Gefahr, darf er künftig selbst gegen sie vorgehen, statt sie nur zu melden – vom Löschen fremder Opferdaten bei der Aufklärung gehackter Systeme bis zur Manipulation von Warenlieferungen durch das gezielte Einschleusen fehlerhafter Bauteile. Noch weiter geht die zweite, im Entwurf gesondert ausgewiesene Kategorie: die proaktive Befugnis, bei einer "spezifischen Gefährdungslage" – unter Anordnung des UKRat (Unabhängige Kontrollrat) – selbstständig auf Bedrohungen einzuwirken, um sie zu unterbinden. Hier verlässt der Dienst endgültig den reaktiven Annex-Charakter und nähert sich der Sabotagebefugnis im Ausland an, die eingangs beschrieben wurde.
Ein ungeklärter Vorfall an einem Flughafen rechtfertigt in der Regierungslogik somit eine Kompetenz, die von der Massenerfassung der Kommunikation bis zur aktiven Sabotage fremder Lieferketten reicht. Diese Kluft selbst ist der eigentliche Befund: Der Entwurf existierte lange vor Leipzig, der Vorfall lieferte nur das Zeitfenster für seine Verkündung.
Die Kontrolleure werden abgeschafft, nicht gestärkt
Die zweite und vielleicht aussagekräftigste Ebene ist der parallel organisierte Kontrollabbau. Die G10-Kommission des Bundestags, bislang zuständig für die Kontrolle von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis, wird vollständig aufgelöst; ihre Aufgaben gehen ebenso wie die Datenschutzkontrolle der Bundesdatenschutzbeauftragten an den Unabhängigen Kontrollrat über.
Bemerkenswert ist der Vorlauf: Die Datenschutzbeauftragte war bereits zuvor entmachtet worden, der BND hatte ihr die Einsicht in Unterlagen teilweise verweigert, und das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im März, dass sie dagegen nicht einmal klagen darf. Jene Kontrollinstanz, die man zuvor gerichtlich handlungsunfähig gemacht hatte, wird nun, da sie sich als lästig erwiesen hat, formal ganz abgeschafft.
Die neue Zentralinstanz bleibt dabei strukturell unterbesetzt: Ein neunköpfiger Kontrollrat soll künftig beide Dienste beaufsichtigen, bei einem gewaltigen Aufgabenzuwachs und praktisch unveränderter personeller Ausstattung – eine Kontrollreform, die vor allem deren Simulation betreibt. Auch das Parlament selbst ist strukturell entkernt: Dem zuständigen Kontrollgremium gehört derzeit nur ein einziges Oppositionsmitglied an. Und selbst diesem geschwächten Gremium gegenüber behält sich die Exekutive ein Vetorecht vor – Kanzleramt und Innenministerium sollen Berichte ganz oder teilweise untersagen können, eine Regelung, die mit dem Gedanken parlamentarischer Unabhängigkeit schlicht unvereinbar ist.
Am deutlichsten wird die Logik im Ernstfall: Im Spannungs- und Verteidigungsfall sollen zusätzliche Abstriche bei Dokumentation und Protokollierung zulässig sein – eine Regelung, die nicht nur die laufende Aufsicht erschwert, sondern jede spätere Prüfung durch Gerichte, Parlament oder Untersuchungsausschüsse von vornherein unmöglich macht. Gerade dort, wo Machtmissbrauch am wahrscheinlichsten und folgenreichsten wäre, wird die Nachweisbarkeit also systematisch beseitigt – kein Kollateralschaden, sondern Konstruktionsprinzip.
Wem der entfesselte Apparat dient
Die dritte Ebene lässt sich nicht aus dem Gesetzestext selbst ablesen, sondern aus seiner zeitlichen und funktionalen Einbettung. Die Reform fällt zusammen mit dem Verteidigungshaushalt für 2027, mit Merz' erklärtem Ziel, Deutschland zur größten Militärmacht Europas zu machen, und mit der Debatte um eine Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Ein Sicherheitsapparat, der selbst im Verteidigungsfall dokumentationsfrei operieren darf, ist exakt die Institution, die eine Gesellschaft benötigt, wenn eine forcierte Kriegsökonomie auf wachsenden Widerstand trifft – sei es ziviler Ungehorsam gegen die Wehrpflicht, Unruhe in der Rüstungsindustrie oder schlicht öffentliche Kritik an der Prioritätensetzung zwischen Sozialstaat und Aufrüstung. Der Geheimdienst wird damit zur Absicherungsinstanz einer Umverteilung, deren gesellschaftliche Kosten wachsen, während die offizielle Legitimationsbasis – siehe Leipzig – immer dünner wird.
Fazit
Der Schlüssel liegt also nicht in der Frage, ob die Russland-Bedrohung real ist, sondern darin, welche Handlungsfähigkeit gegenüber wem tatsächlich aufgebaut wird, während die Instanzen, die diese Handlungsfähigkeit begrenzen könnten, im selben Atemzug demontiert werden. Die Antwort ergibt sich aus der Form der Befugnisse selbst – nicht aus der Rhetorik, mit der sie begründet werden.
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Bildquelle: Achim Wagner / shutterstock
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Quellen:
Ungar, Gert Ewen: "Die Büchse der Pandora: Dobrindt entfesselt die deutschen Geheimdienste." RT DE, 12.08.2026.
Bundesministerium des Innern: Pressemitteilung "Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste." BMI, 12.08.2026. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/08/nd-reform.html
ZDFheute: "Reform der Geheimdienste: So weit sollen die Befugnisse gehen." 12.08.2026. https://www.zdfheute.de/politik/bundesregierung-entwurf-geheimdienstreform-100.html
ZDFheute: "Kabinett will Geheimdiensten mehr Macht geben – Kritik von Linken." 12.08.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/geheimdienstreform-bnd-warken-fdp-100.html
ZDFheute: "Bundesnachrichtendienst-Reform: operativer, digitaler, mächtiger?" 29.04.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bnd-reform-gesetz-kanzleramt-sabotage-cyber-zeitenwende-100.html
Nnetzpolitik.org: "Geheimdienstreform: Geschichtsvergessen und gefährlich." 12.08.2026. https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-geschichtsvergessen-und-gefaehrlich/
netzpolitik.org: "Geheimdienst-Gesetz: Maßlos, unkontrolliert und intransparent." 2026. https://netzpolitik.org/2026/geheimdienst-gesetz-masslos-unkontrolliert-und-intransparent/
taz.de: "Gesetzentwurf der Bundesregierung: Geheimdienstkontrolle aus einer Hand." 11.08.2026. https://taz.de/Gesetzentwurf-der-Bundesregierung/!6203671/
CORRECTIV: "Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle: Verbände kritisieren geplante Reform der Nachrichtendienste." 17.07.2026. https://correctiv.org/aktuelles/sicherheit-und-verteidigung/2026/07/17/mehr-befugnisse-weniger-kontrolle-breite-kritik-an-geplanter-reform-der-nachrichtendienste-bnd-bundesnachrichtendienst-bfv-verfassungsschutz-dobrindt/
Euronews: "Mehr Macht für die Geheimdienste – Opposition kritisiert BND-Reform." 12.08.2026. https://de.euronews.com/my-europe/2026/08/12/geheimdienste-opposition-bnd-reform
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