Ein Kommentar von Paul Clemente.
Oh je, noch ein politisches Trauma. Auch nach einer Woche haben Altparteien den Super-Gau aus Sachsen-Anhalt nicht verarbeitet. Obwohl durch Umfragen angekündigt, hat mancher Mainstreamer wohl auf ein Wahlwunder gehofft. Vergeblich.
Und welches Echo schallte aus Berlin? Bundeskanzler Friedrich Merz hatte reichlich Klarstellungsbedarf. Trotz Empathiemangel, trotz Nullrunde für Grundsicherungsempfänger, trotz Rückführung der Wirtschaftskrise auf mangelnde Arbeitslust: Der Blackrock-Kanzler hält sich weiterhin für die Verkörperung des Wahren, Guten und Schönen.
Zuerst attackierte Merz die AfD-Parteichefin Alice Weidel wegen angeblichen Wahlbetrugs:
„Die Wahllokale waren noch keine sechs Stunden geschlossen, da haben Sie ihren Spitzenkandidaten zum ersten Wahlbetrug aufgefordert, als Sie ihm gesagt haben, er solle sich doch eine Mehrheit suchen. Obwohl er das Versprechen abgegeben hat, nur mit der absoluten Mehrheit zu regieren. (…) Aber ihr eigentliches Wahlziel, die absolute Mehrheit der Mandate, haben Sie nicht erreicht!“
- Ein Vorwurf, der kaum einen AfD-Wähler wurmen dürfte.
Selbstbewusst fährt Merz fort: Die AfD stehe in Sachen Klimawandel und Wirtschaft auf der falschen Seite. Er hingegen tue „genau das Richtige“. Dann, gegen den Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund:
Die AfD zerstöre die Wirtschaft durch ihr Remigrations-Konzept, das „ethnische Säuberungen nach Herkunft und Hautfarbe“ beinhalte.
Aber was kann der arme Merz bloß tun, wenn die Wähler ihren Sinn für Qualität, ihr Differenzierungsvermögen zwischen gut und böse verloren haben? Schon wittern die Verbot-Fans wieder Morgenluft. Tenor: Die Politik muss eingreifen und die AfD-Anhänger vor sich selber retten. Tod dem blauen Monster. Und tatsächlich, neue Verbotsforderungen kamen postwendend:
So verlangten Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir ein Verbotsverfahren, das „die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg“ aufs Korn nimmt. Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalens, hat einen ganz tollen Plan: Er will nämlich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe errichten. Die soll den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD mal prüfen. Natürlich ergebnisoffen.
Auch Hamburgs Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit findet ein Verbotsverfahren zwar klasse, fordert aber gleichzeitig eine Selbstbefragung der Mainstream-Parteien. Thema: Wie können wir das Vertrauen der Wähler zurückgewinnen? – Vielleicht sollte Hendrik Wüst lieber zu dieser Frage einen Arbeitskreis gründen? Einer, der ihm erklärt, wo die tatsächlichen Probleme der Bürger liegen?
Bei den Verbotsanträgen stellt sich als Hauptfrage: Mit welchem Vorwurf schießt man das blaue Monster ab? Man muss ihm nämlich verfassungswidrige Bestreben nachweisen. Im Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es: Eine Partei ist verfassungswidrig, wenn sie
„nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“
Besonders schwerwiegend: Die Ablehnung der drei Kernwerte. Die Würde des Menschen, die Gleichwertigkeit aller Menschen und das Rechtsstaatsprinzip. Gemeint ist: Die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und deren Kontrolle durch unabhängige Gerichte.
Allerdings reicht es nicht, wenn eine Partei die drei Verfassungswerte „lediglich“ verwirft. Nein, sie muss die Abschaffung der Demokratie in „aktiv-kämpferischer Weise“ betreiben. Und vor allem: Sie muss Aussicht auf Erfolg haben. - Einer der Gründe, weshalb die NPD noch existiert: Weil ihre Erfolgsaussichten bei Null liegen.
O-Ton von Artikel 21 im Grundgesetz: Parteien sind verfassungswidrig,
„die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ -
Seltsam, aber passt diese Beschreibung nicht auf zahlreiche Bekundungen und Handlungen der Altparteien während der Lockdown-Jahre?
Kritiker der AfD-Verbots-Kampagne verweisen auf den schlechten Zeitpunkt. Die AfD jetzt zu verbieten, das wirke wie eine Revanche, wie eine Bevormundung: Du doofer Bürger hast falsch gewählt, also sorgen wir dafür, dass dein Favorit nicht an die Regierung kommt.
Andererseits: Wäre es für Mainstream-Poltiker tatsächlich von Belang, ob AfD-Wähler durch ein Parteiverbot gefrustet würden oder nicht? Im schlimmsten Falle verwandeln sie sich in Nichtwähler. So what? Besser 20 Prozent der Bevölkerung wählt „richtig“ als ein AfD-Sieg bei 100-prozentiger Wahlbeteiligung.
Die einzige Partei, die den Wählerauftrag ernst nimmt, ist das BSW. Bereits am Wahlabend erklärte Spitzenkandidatin Claudia Wittig: Nach dem Erdrutsch-Sieg der Blauen sei es
„völlig undemokratisch, die AfD nicht an einer Regierung zu beteiligen“.
Tatsächlich hat sich das BSW für Sondierungsgespräche mit der Alternative entschieden, eine Koalition jedoch abgelehnt. Die einzige Option: Eine Zusammenarbeit in einzelnen Sachfragen. Das dürfte bei den Schnittmengen beider Parteien öfters vorkommen. Allerdings setzt das BSW auf einen überparteilichen Ministerpräsidenten, während die AfD weiterhin Ulrich Siegmund als Regierungschef favorisiert.
Außerdem sorgte am Donnerstag ein Statement von Ulrich Siegmund für Irritation beim BSW: Der Kriegsgegner hatte auf einer Pressekonferenz eingeräumt, Rüstungsgüter nicht per se abzulehnen. Schließlich könnten die bei einer Abschiebeoffensive eine Verwendung finden. - Ein Satz, optimal passend zum Rassismus-Vorwurf des Bundeskanzlers. Ob Siegmund damit die Zusammenarbeit mit dem BSW gefährdet hat? – Eher nicht. Der Spitzenkandidat erläuterte am Freitag, dass Rüstung nicht nur Waffen beinhalte, sondern auch Ausrüstung, Fahrzeuge und Schutztechnik. Die seien nötig, um Abschiebungen durchzuziehen.
Erst gestern verkündete Sahra Wagenknecht gegenüber t-online: Ein wichtiges Ziel für die Wahl in Mecklenburg-Vorpommern sei „die Verhinderung von Rot-Rot-Grün". Stattdessen bräuchte man
„einen überparteilichen Ministerpräsidenten, der mit wechselnden Mehrheiten regiert – auch unter Einbeziehung der AfD."
Bleibt die Frage, ob die AfD ihren Kandidaten dort ebenfalls als Ministerpräsidenten installieren will.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bild: Berlin, Deutschland - 7. September 2026: Mikrofonständer und eine Progress-Pride-Fahne auf der Bühne während einer politischen Demonstration gegen die AfD am Brandenburger Tor nach dem Ausgang der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt.
Bildquelle: Achim Wagner / Shutterstock
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