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Ohne uns – Warum die Bundesregierung ihre Unterstützung Israels erklären muss | Von Dirk Ellerbrock

Ohne uns – Warum die Bundesregierung ihre Unterstützung Israels erklären muss | Von Dirk Ellerbrock

Ein Meinungsbeitrag von Dirk Ellerbrock.

Israel führt diese Kriege nicht allein. Ob in Gaza, im Libanon, in Syrien oder im Konflikt mit Iran: Eine Regierung, die an mehreren Fronten gleichzeitig militärisch handelt, braucht Munition, Ersatzteile, Wartung, Aufklärungsdaten, Technologie und diplomatische Rückendeckung. Sie bekommt all das von Verbündeten. Genau dort beginnt unsere Verantwortung. Denn diese Verbündeten sind keine abstrakten Mächte irgendwo außerhalb unseres Einflusses. Es sind unsere eigenen Regierungen.

Das ist der Punkt, an dem der Bürger als Souverän eine ziemlich einfache Frage stellen darf: Was tun unsere Regierungen in unserem Namen, und warum tun sie es?

Die Frage verlangt keine Entscheidung darüber, wer im Nahostkonflikt historisch recht hat. Sie verlangt auch nicht, dass wir den gesamten Krieg erklären können. Sie verlangt nicht einmal die Behauptung, jede israelische Militäroperation sei rechtswidrig. Sie betrifft etwas viel Konkreteres: die Entscheidung, einem Staat weiterhin die Mittel für militärisches Handeln zur Verfügung zu stellen, obwohl erhebliche Zweifel daran bestehen, wie diese Mittel eingesetzt werden.

Eine Regierung, die Waffen liefert, trifft damit eine eigene politische Entscheidung. Sie kann sich nicht hinter dem Satz verstecken, sie habe den Krieg nicht begonnen. Natürlich hat sie ihn nicht begonnen. Aber sie entscheidet darüber, ob die nächste Lieferung genehmigt wird. Sie entscheidet über Ersatzteile, Wartung und technische Unterstützung. Sie entscheidet, welche geheimdienstlichen Informationen weitergegeben werden. Und sie entscheidet, ob sie ihren diplomatischen Einfluss nutzt, um einen Verbündeten zu unterstützen, zu begrenzen oder unter Druck zu setzen.

Mit anderen Worten: Die Frage ist nicht nur, wer schießt. Die Frage ist auch, wer dafür sorgt, dass weiter geschossen werden kann.

Die Bundesregierung wird darauf vermutlich mit dem Recht Israels auf Selbstverteidigung antworten. Dieses Recht steht nicht ernsthaft zur Disposition. Der Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 umfasste schwerste Verbrechen und begründet es unmittelbar. Er hebt aber das Verbot von Angriffen auf Zivilisten nicht auf, das für jede Konfliktpartei gilt, auch für die, die sich verteidigt.

Aus dem Recht auf Selbstverteidigung folgt keine Schrankenlosigkeit für jede militärische Handlung und schon gar nicht automatisch ein Anspruch auf jede Form ausländischer Unterstützung. Auch ein Staat, der sich verteidigt, bleibt an das humanitäre Völkerrecht gebunden, also an die Regeln, die Zivilisten im Krieg schützen. Zwischen dem Recht, sich gegen einen Angriff zu verteidigen, und der Rechtmäßigkeit einer konkreten Bombardierung oder Operation liegen mehrere rechtliche und tatsächliche Fragen. Genau diese Fragen müssen diejenigen beantworten, die liefern.

Zugleich sind die Folgen dieser Gewalt erheblich. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza, wie sie ein UNRWA-Lagebericht wiedergibt, wurden zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 12. Juli 2026 73.231 Palästinenser getötet [1]. Dieses Ministerium arbeitet unter der faktischen Verwaltung der Hamas, seine Zahlen unterscheiden nicht zwischen Kämpfern und Zivilisten und werden von israelischer Seite in Teilen bestritten. Im besetzten Westjordanland wurden nach Erhebungen des UN-Büros OCHA zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 13. Juli 2026 1.111 Palästinenser getötet, darunter mindestens 243 Kinder [2]. Im Libanon meldete das Gesundheitsministerium für die Zeit vom 2. März bis zum 13. Juni 2026 3.756 Tote und 11.632 Verletzte [3]; die Hisbollah erklärt, ihre Kämpfer seien in den Regierungszahlen enthalten. Hinzu kommen die israelischen Angriffe in Syrien und der gemeinsam mit den USA geführte Krieg gegen den Iran. Diese Zahlen ersetzen keine rechtliche Prüfung des einzelnen Angriffs, und sie sagen nichts über Absichten. Aber sie sind keine „Kontextinformation“. Sie sind der Grund, warum die Frage nach deutscher Mitverantwortung überhaupt gestellt werden muss.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Juli 2024 in seinem Gutachten zur israelischen Besatzung die fortgesetzte Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet als rechtswidrig bewertet und die Pflichten dritter Staaten beschrieben, nichts zu tun, was diesen Zustand aufrechterhält [4]. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im November 2024 Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant erlassen [5]. Ein Haftbefehl ist kein Schuldspruch, aber er zeigt, dass die Richter hinreichende Gründe für den Verdacht schwerer Verbrechen gesehen haben.

Eine Regierung muss nicht erst auf ein endgültiges Urteil warten, bevor sie politische Verantwortung übernimmt. Das Recht des Waffenhandels verlangt sogar ausdrücklich mehr: Nach dem Arms Trade Treaty, dem internationalen Vertrag über den Waffenhandel von 2013, muss ein exportierender Staat vor jeder Genehmigung prüfen, ob nach Abwägung möglicher Gegenmaßnahmen ein überwiegendes Risiko schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht besteht [6]. Für Deutschland kommt der Gemeinsame Standpunkt der EU von 2008 hinzu, der Genehmigungen bei einem eindeutigen Risiko solcher Verstöße ausschließt [6]. Niemand muss also erst nachweisen, dass eine bestimmte Waffe bei einem Kriegsverbrechen eingesetzt wurde. Die Regierung muss vorher prüfen.

Eine gelieferte Bombe, ein verbautes Ersatzteil oder eine in eine Zielentscheidung eingeflossene Information lassen sich nachträglich nicht zurückholen. Kontrolle kann einen Verstoß dokumentieren, sie kann ihn nicht ungeschehen machen. Deshalb genügt es nicht, dass die Regierung prüft. Sie muss ihre Prüfung öffentlich begründen. Die Prüfpflicht liegt ohnehin bei ihr: Nicht derjenige, der eine Lieferung ablehnt, muss ein künftiges Verbrechen belegen, sondern die Regierung muss darlegen, warum sie unter den bekannten Umständen eine Lieferung für völkerrechtlich verantwortbar hält. Je größer der mögliche Schaden und je unmittelbarer der Zusammenhang zwischen der eigenen Unterstützung und dem militärischen Einsatz, desto höher muss die Schwelle für eine Genehmigung liegen.

Wie schwer sich diese Prüfung von außen nachvollziehen lässt, zeigt ein aktuelles Beispiel. Nach Medienberichten beliefen sich die Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Israel in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 auf fast 800 Millionen Euro, davon über 60 Prozent für ein „Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich“ [7]. Gemeint ist offenbar ein weiteres U-Boot der in Kiel gebauten Dolphin-Klasse. Das Wirtschaftsministerium wollte die Genehmigung auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren und berief sich auf Geschäftsgeheimnisse. Dabei geht es nicht um irgendein Rüstungsgut: Nach Berichten, etwa des Spiegel aus dem Jahr 2012, können diese Boote mit atomar bestückbaren Marschflugkörpern ausgerüstet werden [7]. Israel äußert sich dazu offiziell nicht und verfolgt seit Jahrzehnten eine Politik der nuklearen Mehrdeutigkeit: Es bestätigt weder den Besitz von Atomwaffen noch dementiert es ihn.

Fachleute sehen in den Booten die seegestützte Zweitschlagfähigkeit des Landes, also die Fähigkeit, nach einem gegnerischen Angriff noch selbst zurückzuschlagen [7]. Das beschreibt aber nur die vermutete Rolle in der Doktrin, nicht die technische Grenze: Ein Boot mit atomar bestückbaren Marschflugkörpern unterscheidet nicht zwischen Vergeltung und Erstschlag. Diese Unterscheidung liegt allein bei denen, die über den Einsatz entscheiden, und ihre Kriterien sind öffentlich nicht bekannt.

Damit stellt sich die Frage nach der Doktrin dahinter. In der Debatte über Israels Atomwaffen wird die Doktrin eines massiven nuklearen Vergeltungsschlags im Fall einer existenzbedrohenden Lage Israels auch als Samson-Option bezeichnet [8]. Die Logik dieser Doktrin bedeutet, dass in Deutschland gefertigte und mit Steuergeldern bezuschusste Waffensysteme im Extremfall Teil eines Nuklearkriegsszenarios werden könnten.

Dass sich dieses Szenario nicht ausschließen lässt, liegt an der Konstruktion der Mehrdeutigkeit selbst: Wer seine Schwelle nie nennt, kann sie auch nicht verbindlich ausschließen. Seit dem 28. Februar 2026 führen die USA und Israel wieder Krieggegen den Iran. Nach Berichten fragten Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses Anfang Mai 2026 öffentlich, ob Israel Washington rote Linien für einen Nukleareinsatz mitgeteilt habe [9].

Man muss dieses Szenario nicht für wahrscheinlich halten, um zu fragen, welche strategischen Risiken die Bundesregierung im Namen des Souveräns eingeht, wenn sie solche Exporte genehmigt, und wie ein Parlament ein Geschäft dieser Größenordnung kontrollieren soll, dessen Gegenstand die Regierung nicht einmal benennt.

Die Bundesregierung sollte daher erklären, wie ihre Einzelfallprüfungen konkret aussehen: Welche Berichte über mögliche Verstöße fließen ein? Welche Garantien werden verlangt? Welche Bedingungen werden geknüpft? Und vor allem: Was müsste geschehen, damit eine Lieferung tatsächlich verweigert wird? Denn eine Kontrolle, die niemals zu einem Nein führt, ist keine Kontrolle mehr. Eine rote Linie ohne Konsequenz ist keine rote Linie.

Natürlich gibt es auf der anderen Seite reale Kosten. Ein Stopp von Waffenlieferungen kann Bündnisbeziehungen belasten, Israels militärische Fähigkeiten beeinträchtigen und von Israel als Aufgabe der Solidarität verstanden werden. Diese Argumente gehören in eine ernsthafte Abwägung. Aber auch die Fortsetzung der Unterstützung hat Kosten: Sie beschädigt die Glaubwürdigkeit von Staaten, die gegenüber anderen Regierungen auf dem Völkerrecht bestehen, vergrößert die Kluft zwischen Worten und Handeln und schafft bei bekannten Risiken eine rechtliche wie moralische Mitverantwortung.

Wenn Regierungen argumentieren, ihre Unterstützung habe keinen nennenswerten Einfluss auf Israels Entscheidungen, stellt sich die Frage, warum sie dann so essenziell ist. Wenn sie dagegen Einfluss hat, besitzen die Lieferstaaten auch einen Hebel.

Zwischen uneingeschränkter Unterstützung und dem Im-Stich-Lassen liegt das eigentliche Feld politischer Gestaltung. Staaten können Genehmigungen befristen, Ausfuhren an klare Bedingungen knüpfen, defensive Schutzsysteme von offensiven Einsatzmitteln unterscheiden, Endverbleibskontrollen durchsetzen oder die Weitergabe von Aufklärungsdaten gesondert regeln, also der Fernmeldeaufklärung (SIGINT) und der Auswertung von Satelliten- und Luftbildern (GEOINT). Geheimhaltung mag in Sicherheitsfragen notwendig sein, darf aber die demokratische und parlamentarische Kontrolle nicht vollständig außer Kraft setzen. Dasselbe gilt für diplomatische Schutzerklärungen und das Abstimmungsverhalten in internationalen Gremien.

Bündnistreue ist keine Verpflichtung zur bedingungslosen Zustimmung. Für Deutschland kommt die historische Verantwortung gegenüber Israel hinzu. Diese Verantwortung ist real. Aber aus der deutschen Geschichte lässt sich keine automatische Unterstützung jeder Handlung einer israelischen Regierung ableiten. Historische Verantwortung bedeutet, Israels Existenz und Sicherheit zu schützen. Sie bedeutet ebenso, universelle Maßstäbe des Zivilschutzes und des Völkerrechts nicht selektiv anzuwenden.

Der Bürger muss nicht wissen, wie der Nahostkonflikt gelöst werden kann. Er darf aber von seiner Regierung wissen wollen, was sie in seinem Namen ermöglicht. Er darf fragen, welche Risiken sie kennt, welche Grenzen sie zieht und welche Konsequenzen sie vorsieht.

Und er darf die entscheidende Frage stellen: Was müsste eigentlich passieren, damit ihr Nein sagt?

Konkret heißt das: Vor der nächsten Genehmigung legt die Bundesregierung dem Bundestag ihre Einzelfallprüfung offen, notfalls in eingestufter Sitzung, und benennt die Bedingungen, unter denen sie eine Lieferung verweigern würde. Wenn die Antwort lautet, dass Israel als Verbündeter unabhängig von den Umständen weiter unterstützt wird, sollte die Bundesregierung das offen aussprechen. Wenn es eine Grenze gibt, muss sie diese benennen.

Deutschland wird den Konflikt nicht allein beenden. Aber wer Mittel bereitstellt, trägt Verantwortung für die Entscheidung, sie weiter bereitzustellen. Eine gelieferte Waffe lässt sich nicht zurückrufen. Die nächste Lieferung kann man verweigern. Eine Genehmigung kann man aussetzen. Eine diplomatische Position kann man ändern.

Die Frage an die Regierung lautet nicht: Auf welcher Seite stehst du?

Sie lautet: Was tust du in unserem Namen, warum tust du es, und wo ist die Grenze?

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Bildquelle: ImageBank4u / shutterstock

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Quellen

[1] Opferzahlen Gaza: Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza (Stand 12. Juli 2026: 73.231 Tote), wiedergegeben im UNRWA Situation Report #230 vom 16. Juli 2026. Die UN-Stellen geben die Zahlen weiter; sie prüfen sie nicht unabhängig.

[2] Westjordanland: OCHA-Daten (7. Oktober 2023 bis 13. Juli 2026: 1.111 getötete Palästinenser, darunter mindestens 243 Kinder), wiedergegeben im UNRWA Situation Report #230; ergänzend OCHA West Bank Snapshot; zur Lage im besetzten Westjordanland.

[3] Libanon: Kumulierte Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums (Ministry of Public Health) für den 2. März bis 13. Juni 2026: 3.756 Tote, 11.632 Verletzte; zur Erklärung der Hisbollah, ihre Kämpfer seien enthalten, AFP-Meldung vom 12. Mai 2026.

[4] Internationaler Gerichtshof (IGH): Gutachten vom 19. Juli 2024: Legal Consequences arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem.

[5] Internationaler Strafgerichtshof (IStGH): Pre-Trial Chamber I, Entscheidung vom 21. November 2024: Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

[6] Rüstungsexportrecht: Arms Trade Treaty (Vertrag über den Waffenhandel) vom 2. April 2013, in Kraft seit 24. Dezember 2014, insbesondere Artikel 6 (Verbote) und Artikel 7 (Exportbewertung, „überwiegendes Risiko“); Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, Kriterium 2 („eindeutiges Risiko“).

[7] U-Boot-Export und Dolphin-Klasse: taz vom 14. Juli 2026 („Ein neues U-Boot für Israel: Großes Geheimnis um die ‚INS Drakon‘“); nd vom 29. Juli 2026 („Sechstes U-Boot in Kiel an Israel übergeben“); Der Spiegel vom 5. Juni 2012 zur atomaren Ausrüstung der Dolphin-Boote.

[8] Samson-Option: Seymour M. Hersh, Israel's Nuclear Arsenal and American Foreign Policy, New York (Random House) 1991.

[9]: Foreign Policy: „The Iran War Is Eroding Israel's Nuclear Ambiguity“, 6. Mai 2026.

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Dirk Ellerbrock, Jahrgang 1946, ist Diplom-Sozialwissenschaftler. Nach Studien der Wirtschafts-, Politikwissenschaften und Sozialpsychologie arbeitete er viele Jahre in der Finanzwirtschaft, Unternehmensberatung und als Management-Coach.

Mitte der 1990er wandte er sich mystischen Traditionen zu – Advaita-Vedanta, Zen-Buddhismus, Taoismus, Tantra und christliche Mystik –, vertieft durch Stephen Wolinskys „Quantenpsychologie" und die Unterweisungen Ramesh Balsekars in Bombay. Er leitete Meditationsgruppen und veröffentlichte 2010 unter dem Pseudonym Manaschu sein erstes Buch, „Das Geheimnis ewigen Glücks – Texte zur Menschwerdung" (ISBN 978-3-8391-4517-3). 2026 entstand sein noch unveröffentlichtes zweites Buch, „Die Schlange der Moral – Gift und Gegengift", das moralisches Urteilen als strukturelle Gewaltform durchleuchtet.

Heute schreibt er regelmäßig politische und gesellschaftliche Kommentare, u. a. für apolut und auf seinem Substack: https://substack.com/@dirkellerbrock


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