Rechtsbruch und Kriegsvorbereitung?
Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Am Montag, den 01. Juni 2026, berichtete die Onlinenachrichtenplattform Tagesschau.de, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Änderung des Wehrpflichtgesetzes von dem Verteidigungsminister, Boris Pistorius als rechtswidrig erachtet.[1] Die Entscheidung des wissenschaftlichen Dienstes wurde nicht auf der offiziellen Seite veröffentlicht.[2] Sie soll lediglich dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen.[3]
Boris Pistorius hatte am 09. April 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, in dem er die Genehmigungspflicht einer Auslandsreise außer Kraft setzte, die aufgrund des neuen Wehrpflichtgesetzes seit Januar 2026 für Männer im wehrfähigen Alter zwischen 17 - 45 Jahren galt, die Deutschland länger als 3 Monate verlassen möchten.[4] Die Rücknahme in der einseitigen Allgemeinverfügung lautet wie folgt:
„Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Männliche Personen, die der Genehmigungspflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 WPflG unterfallen, werden allgemein von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Einer vorherigen Antragstellung oder individuellen Genehmigung bedarf es nicht.“[5]
Die Linksfraktion hatte das Gutachten bei dem wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, nachdem die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker bereits am 15. April 2026 die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen hatte. Nun gab der wissenschaftliche Dienst ihr Recht.
Die Begründung
Laut Tagessschau.de begründete der wissenschaftliche Dienst des Bundestages seine Einschätzung wie folgt. Das Verteidigungsministerium habe „damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschritten.“[6]
Das Ministerium kann laut Wehrpflichtgesetz zwar Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen. Jedoch hat es mit der Allgemeinverfügung eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. In dem Gutachten soll es weiter heißen: „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit.“ Das bedeutet, dass nur das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz oder Teile davon aufheben darf.
Zusätzlich unterstellen die Gutachter dem Verteidigungsminister in dem 13-seitigen Gutachten „grobe handwerkliche Fehler.“ Was mit dieser Aussage gemeint ist, zeigt sich in der weiteren Begründung. So verweisen die Gutachter auf den Grundsatz, dass bei Ausnahmen von einem Gesetz auch noch Fälle existieren müssten, für die das Gesetz weiterhin angewendet werden könne. Andernfalls wäre es keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Da die Formulierung in der Allgemeinverfügung des Verteidigungsministers jedoch „männliche Personen“ lautet, werden hier explizit alle männlichen Personen – ohne Ausnahmen – angesprochen, die von der Genehmigungspflicht bei Auslandsreisen ausgenommen sind. Es gibt somit keine männlichen Personen, für die dieses Gesetz weiterhin bestehen bleibt.
Der wissenschaftliche Dienst fügt noch hinzu: „Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen rechtlichen Dauerzustand. Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze anzuwenden und zu vollziehen.“[7]
Reaktion
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, äußerte sich zum Gutachten wie folgt: dies sei „ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Ihre schriftlichen Hinweise, dass die Allgemeinverfügung nicht legal sei, „seien von Pistorius‘ Beamten lapidar beiseite gewischt worden“.[8]
Die Folgen
Gilt nun für alle Männer im wehrfähigen Alter erneut eine Genehmigungspflicht? Da nur durch den Gesetzgeber oder das Gericht Gesetze und gesetzliche Vorschriften geändert werden dürfen, hat auch das Gutachten selbst keine unmittelbare Rechtswirkung.
Kommentar
Es stellt sich nun die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die Allgemeinverfügung von Pistorius für ungültig erklärt. Doch, wo kein Kläger da kein Richter, wie das Sprichwort so schön sagt. Damit das Gericht über die Rechtslage der Allgemeinverfügung entscheiden kann, muss zunächst jemand diese Entscheidung einklagen. Es stellt sich jedoch auch die Frage, ob eine Verfügung auch dann gilt, wenn sie rechtswidrig ist, obwohl die Rechtswidrigkeit von keinem Gericht bestätigt wurde. Mit anderen Worten: müssen nun alle Männer im wehrfähigen Alter eine Genehmigung über ihren Auslandsaufenthalt verpflichtend einholen oder nicht?
Zudem stellt sich die Frage, wozu es den wissenschaftlichen Dienst im Deutschen Bundestag gibt, wenn er keine Befugnisse hat, die rechtlich bindend sind? Ist dies nicht eher wieder ein Beispiel für eine Verschwendung von Steuergeld und einem aufgeblasenen Beamtenapparat?
Des Weiteren ist die Begründung des Verteidigungsministers für die Allgemeinverfügung interessant. In dieser heißt es: „Gemäß § 3 Absatz 2 WPflG haben männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 WPflG bereits vorliegen. […] Die gegenwärtige Weiterentwicklung der Wehrerfassung dient dem Aufbau eines aktuellen und belastbaren Überblicks über den erfassten Personenkreis sowie der Vorbereitung einer lagegerechten Handlungsfähigkeit. Diese Aufgaben erfordern im gegenwärtigen Stadium aber nicht, jeden von § 3 Absatz 2 WPflG erfassten Auslandsaufenthalt einer individuellen Vorabentscheidung zu unterwerfen. Nach § 3 Absatz 2 Satz 3 WPflG wäre ohne einen verpflichtenden Wehrdienst jede beantragte Genehmigung zu erteilen, da nicht mit einer Heranziehung zu rechnen ist.“[9]
Der § 1 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes, auf das sich das Verteidigungsministerium in seiner Begründung bezieht, besagt folgendes: „Die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten.“[10]
Die Begründung ist deshalb so interessant, da hier betont wird, dass wir uns gegenwärtig in keinem Spannungsfall befinden. Gleichzeitig plant der Verteidigungsminister jedoch, die Reservisten in Deutschland zu verpflichten, 11 Wochen im Jahr, Reserveübungen bei der Bundeswehr zu absolvieren. Dies sieht das „Reservestärkungsgesetz“ von Pistorius vor. Neben 260.000 aktiven Soldaten sollen zusätzlich 200.000 Reservisten im Ernstfall aktiviert werden. Als Reservisten sind Beschäftigte vorgesehen, die einen freiwilligen Wehrdienst geleistet haben oder sich länger bei der Bundeswehr verpflichtet haben. Das Gesetz sieht vor, dass diejenigen, die bis zu 11 Monate lang einen freiwilligen Wehrdienst geleistet haben, bis zum Alter von 45 Jahren zu Reserveübungen verpflichtet werden. Wer länger als 11 Monate gedient hat, soll sogar bis zum Alter von 65 Jahren zu Reserveübungen verpflichtet werden. Hinzu kommt, dass sich weder der Reservist noch der Arbeitgeber dagegen wehren können.[11]
Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich bei dem „Reservistenverstärkungsgesetz“ zwar noch um einen Gesetzesentwurf.[12] Brisant sind bei diesem Entwurf jedoch zwei Sachverhalte. Beim Lesen dieses Entwurfs stößt man unweigerlich auf den Gliederungspunkt Alternativen. Die Auflistung möglicher Alternativen zu dem Gesetzesentwurf beläuft sich auf genau ein Wort: keine.[13]
Diese Formulierung löst unweigerlich Erinnerungen aus der Corona-Plandemie aus, die nichts Gutes erahnen lassen. Denn auch damals gab es angeblich keine Alternativen zu Lockdowns, Maskenpflicht, Abstand halten, Quarantäne und der mRNA-Gentherapie. Menschen, mit gesundem Menschenverstand wussten jedoch bereits damals, dass es definitiv Alternativen zu diesen überzogenen und folterähnlichen Maßnahmen gab.
Der zweite Sachverhalt liegt in den Aussagen, die der Verteidigungsminister durch seine Handlungen vermittelt. Auf der einen Seite möchte er den Menschen in Deutschland durch ein Papier erklären, dass es keinen Spannungsfall gibt und die Genehmigungspflicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht gilt, in dem Wissen, dass er gar nicht die rechtliche Befugnis hat, so etwas zu entscheiden. Auf der anderen Seite möchte er ein Gesetz so verändern, dass die Arbeitnehmer dazu gezwungen werden, zu jeder Zeit bei der Bundeswehr Reserveübungen zu absolvieren. Dies legt durchaus eine Dringlichkeit an den Tag und lässt vermuten, dass wir nicht mehr in sogenannten „Friedenszeiten“ leben, wie es den Menschen in Deutschland offiziell noch verkauft wird.
Diese Handlungen müssen in keinem Widerspruch stehen. Geht man davon aus, dass Herr Pistorius sich durchaus im Klaren darüber war, dass er mit der Allgemeinverfügung seine Kompetenzen überschritt, hoffte er vielleicht dennoch, dass es niemand merkt und so die Empörung über die wahren Absichten und Pläne, die das Wehrpflichtgesetz entblößte, wieder abebbte. Denn, die Menschen schlucken anscheinend jede Beruhigungspille – egal, wie unglaubwürdig sie auch erscheinen mag.
Beide Gesetze zeigen, dass sich die Bundesregierung auf den Krieg vorbereitet. Dies ist nicht zu leugnen. Doch welche Macht haben die Menschen, die keinen Krieg wollen, in einer Zeit, in der die KI die Drohnen bedient und wenn nötig, die unliebsamen Menschen beseitigt? Warum benötigen die Politiker noch Menschen, die für sie in den Krieg ziehen? Warum nutzen sie nicht ausschließlich die KI und das Drohnensystem?
Nun, weil es den Politikern vielleicht nicht um den Krieg per se geht. Es geht nicht darum, Krieg zu führen, um Krieg zu führen. Es geht womöglich vielmehr darum, Krieg als Mittel der Angst zu nutzen, um die Menschen gefügig zu machen.
Mittlerweile ist vielen bekannt, dass die heutigen Politiker keine psychische Gesundheit aufweisen. Einige von Ihnen brauchen es, andere zu demütigen und die Macht über andere zu haben, Menschen leiden zu sehen und Gott zu spielen. Womöglich wäre ein Krieg allein durch die KI nicht befriedigend genug für die heutigen Politiker. Dies alles klingt völlig abstrus und gestört und genau das ist es auch, denn wir werden von psychisch gestörten Persönlichkeiten regiert, die nicht zurechnungsfähig sind.
Die Frage ist, wie beendet man eine solche Ära? Wie findet man den Weg heraus? Es beginnt damit, bewusst Entscheidungen zu treffen und sich nicht in der Propaganda zu verlieren, die uns zugegebenermaßen überall begegnet. Es beginnt mit der Rückkehr in die reale Welt. Hier findet man Ruhe, Entspannung, echte Verbindung und Glückseligkeit. Je mehr man sich wieder mit sich selbst und der Natur verbindet, positive Erfahrungen sammelt und spürt, was einem gut tut und was nicht, desto weniger Macht hat Propaganda und desto eher spürt man, was die wahre Kraft und Natur des Menschen ist. Daraus folgt eine natürliche Abkehr von der künstlich erschaffenen Welt und ihren erschaffenen Bedrohungen. Es kehrt genau dort Ruhe und Klarheit ein, wo sonst Chaos, Angst und Hilflosigkeit herrscht. Und dann, sind clevere und durchdachte Entscheidungen möglich. Man ist nicht mehr davon getrieben, irgendwelche Erwartungen von Menschen zu erfüllen, die offensichtlich der Idiotie verfallen sind. Es führt dazu, dass man Macht über sich selbst gewinnt und die anderen die Macht über einen verlieren. Und dies ist es, was sie am meisten fürchten. Dass Menschen nicht mehr lenkbar sind. Dies beweist, dass es sehr wohl Alternativen gibt.
Quellen und Anmerkungen
[1] https://www.tagesschau.de/inland/wehrpflicht-abmeldepflicht-gutachten-100.html
[2] https://www.bundestag.de/dokumente/analysen
[3] https://www.tagesschau.de/inland/wehrpflicht-abmeldepflicht-gutachten-100.html
[4]https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/s3E2bAQkIs1H4MXAdlu/content/s3E2bAQkIs1H4MXAdlu/BAnz%20AT%2016.04.2026%20B3.pdf
[5]https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/s3E2bAQkIs1H4MXAdlu/content/s3E2bAQkIs1H4MXAdlu/BAnz%20AT%2016.04.2026%20B3.pdf
[6] https://www.tagesschau.de/inland/wehrpflicht-abmeldepflicht-gutachten-100.html
[7] https://www.tagesschau.de/inland/wehrpflicht-abmeldepflicht-gutachten-100.html
[8] https://www.tagesschau.de/inland/wehrpflicht-abmeldepflicht-gutachten-100.html
[9]https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/s3E2bAQkIs1H4MXAdlu/content/s3E2bAQkIs1H4MXAdlu/BAnz%20AT%2016.04.2026%20B3.pdf
[10] https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__1.html
[11] https://www.msn.com/de-de/karriere/stellensuche/reservedienst-statt-b%C3%BCro-arbeitgeber-im-konkurrenzkampf-mit-der-bundeswehr/ar-AA24uxJX
[12] https://www.bmvg.de/resource/blob/6107412/3d3cf023dd1f7bc293a0ff17857f9d97/entwurf-gesetz-zur-staerkung-der-reserve-data.pdf
[13] https://www.bmvg.de/resource/blob/6107412/3d3cf023dd1f7bc293a0ff17857f9d97/entwurf-gesetz-zur-staerkung-der-reserve-data.pdf
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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Berlin, 25. November 2024. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius
Bildquelle: Juergen Nowak/ shutterstock
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