Staatliche Verfassungsgegner rüsten Geheimdienste auf – vor allem gegen Regierungskritiker
Ein Kommentar von Tilo Gräser.
Der 12. August dieses Jahres war nicht nur der Tag der Sonnenfinsternis. Es war auch der Tag, an dem ein weiteres Mal ein dunkler Schatten sich über den Rechtsstaat legte. Ein solcher soll die Bundesrepublik Deutschland laut dem Grundgesetz und dem Bundesjustizministerium sein. Die Bundesregierung aus Union und SPD stellte just an diesem Tag einen Gesetzentwurf vor, mit dem sie die bisherigen Nachrichtendienste „reformieren“ will. Das heißt, aus dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Verfassungsschutz sollen „richtige Geheimdienste“ werden.
Sie sollen neue Befugnisse bekommen, um gegen ausgemachte äußere und innere Feinde aktiv vorgehen zu können. Angeblich durften die sogenannten Verfassungsschützer von Bund und Ländern sowie der BND bisher nur Nachrichten und Informationen sammeln. Ihre skandalträchtige Geschichte mit solchen Kapiteln wie „Celler Loch“ oder dem NSU-Skandal zeugt eher davon, dass sie schon bisher mehr taten.
Nun sollen sie aber richtig eingreifen, ausspionieren, Fallen stellen, Wohnungen durchsuchen und auch Desinformation verbreiten sowie hacken und lahmlegen dürfen, auch Beweismittel fälschen. Und wahrscheinlich noch mehr, gelten doch Geheimdienste wie die CIA der USA oder der britische MI6 sowie wahrscheinlich auch die Israels mit ihren verbrecherischen Operationen als Vorbilder. Wie weit die Befugnisse ausgeweitet werden sollen, ist auf mehr als 700 Seiten des Gesetzentwurfes zu lesen – eine Aufgabe, die vor allem jene überfordern dürfte, die am meisten davon betroffen sind: die Bürger dieses Landes. „Jeder in der BRD könnte plötzlich von solchen staatlichen Überwachungsmaßnahmen betroffen sein“, erklärte der Rechtsanwalt Peter Klusmann dazu am 15. August gegenüber der Tageszeitung junge Welt.
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 12. August handelt es sich um „die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte“. „Mehr Befugnisse und zusätzliche operative Fähigkeiten“ seien notwendig, da Deutschland „ständiges Ziel von hybriden Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser Werteverständnis und unsere Sicherheit“ sei. Das erklärte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), zuständig unter anderem für den BND, dazu. Und begründete das mit „dem Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern“.
Äußere und innere Gegner im Visier
Natürlich macht sich jeder gleich verdächtig, der das nicht glaubt. Das gilt auch für das, was Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu dem Anlass von sich gab. Er sprach von „Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckten Aktionen fremder Mächte“. Der Umbau der Nachrichtendienste „zu echten Geheimdiensten“ stärke „tragende Säulen unserer Sicherheitsarchitektur“. Die Dienste könnten mit neuen operativen Fähigkeiten und aktiven Befugnissen „effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gewalt“ vorgehen.
Dobrindt sprach gar von „Revolution“ und zweiter „Zeitenwende“, wie unter anderem die Zeitung taz berichtete. Demnach sollen BND und Verfassungsschutz neue Befugnisse zur Aufklärung erhalten, aber erstmals auch „aktiv“ auf gegnerische Kräfte einwirken können. Laut Warken dürfe der Geheimdienst künftig Hackergruppen abschalten und sogar Desinformation verbreiten. Außerdem könne er die Lieferung von gefährlichen Bauteilen manipulieren oder in fremde IT-Fabriken eindringen, „um akute Gefahren und Bedrohungen zu verhindern“. Zudem gehe es um eine „gigantische Vorratsdatenspeicherung“ der Daten aus der strategischen Überwachung des Internetverkehrs im Ausland oder aus Deutschland mit dem Ausland, so die Zeitung.
Der Bundesinnenminister habe erklärt, dass der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz erstmals die Erlaubnis zur Onlinedurchsuchung von Computern und Smartphones erhalte. Er solle künftig auch in Wohnungen einbrechen dürfen, „um nachrichtendienstliche Maßnahmen vorzubereiten und zu ermöglichen, etwa indem eine Wanze gelegt oder ein Staatstrojaner auf dem Laptop installiert wird“. Die Zeitung merkte dazu an:
„Dass die Verfassungsschutzagenten bei der Gelegenheit auch noch alle Schubladen und Schränke durchwühlen, ist zwar verboten, aber kann natürlich nicht kontrolliert werden, weil die Aktion ja heimlich erfolgt.“
Die Agenten können dann auch „in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen“, war in der Onlineausgabe der Berliner Zeitung am 12. August zu lesen. Im Zentrum der „Reform“ stünde aber die Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse im digitalen Bereich ab 2027:
„Bei einer Online-Durchsuchung verschaffen sich Nachrichtendienst-Mitarbeiter Zugang zu einem anderen Gerät, um sich Zugriff auf die darauf gespeicherten Daten zu verschaffen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen – künftig auch inklusive älterer Inhalte.“
Überwachung mit allen Mitteln
Auch die Manipulation von E-Mails oder der Zugriff auf Handykameras sowie auf öffentliche und private Überwachungskameras sollen dazugehören, wie der Sender Deutschlandfunk am 14. August meldete. Die Geheimdienste dürfen dann demnach die sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) zur Datenanalyse verwenden und KI-gestützte biometrische Erkennungssysteme nutzen. In Ausnahmefällen solle der BND nun auch offiziell im Inland tätig werden dürfen, „um jemanden zu verfolgen, der zuvor im Ausland war“.
Immerhin fragte selbst die ARD-Tagesschau, ob es sich bei den Geheimdienstplänen um eine „notwendige Reform oder einen ‚historischen Tabubruch‘“ handele. Der Sender verwies auf Kritik von den Grünen, die davor warnen, dass die Geheimdienste nicht mehr ausreichend kontrolliert würden. Zudem sei die bisherige und geschichtlich begründete strikte Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei in Gefahr.
Der von der ARD zitierte Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz erklärte allerdings gegenüber der taz am Vortag, er habe mit den erweiterten Befugnissen für den BND weniger Probleme als mit denen des Verfassungsschutzes. Er erklärte das mit „einer Welt, in der wieder Krieg in Europa herrscht und in der auf deutschen Flughäfen mit dem Sprengstoff Semtex bestückte Drohnen herumfliegen und Wahlen manipuliert werden“. Da müsse der Geheimdienst mehr tun dürfen. Die Regierungspläne werden vor allem mit der „russischen Gefahr“ von außen und innen begründet. Der Kampf gegen die „vielen Verfassungsfeinde von innen und außen, die unsere Freiheit und unseren Rechtsstaat abreißen wollen“, müsse aber rechtsstaatlich erfolgen, so der Grüne.
„Was Dobrindt vorhat, ist ein historischer Tabubruch“, warnte außerdem der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki gegenüber der Zeitung Augsburger Allgemeine am 12. August. Der Jurist setzt auf das Bundesverfassungsgericht, das eingreifen müsse. Die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei habe sehr gute und auch historische Gründe, betonte Kubicki und fügte hinzu: „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei. Er fordere „volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet“.
Doch wie sehr dieser Staat in die entgegengesetzte Richtung tendiert, machte die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider zu dem Gesetzentwurf deutlich. Die taz berichtete am 23. Juli über das Papier, das inzwischen auf der Webseite der Beauftragten nicht mehr online zugänglich ist. Demnach hieß darin unter anderem:
„Mit dem vorliegenden Entwurf geht eine massive Ausweitung von Befugnissen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Bundesnachrichtendienst (BND) einher, die wiederum in deutlichem Widerspruch zur Einschränkung von Betroffenenrechten steht. Dies ist gepaart mit einer Einschränkung der effektiven Kontrolle.“
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Das lasse „deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität aufkommen“, gab die Zeitung die Aussagen von Specht-Riemenschneider wieder. Der Gesetzesentwurf werde dem Anspruch an einen Ausgleich zwischen Sicherheits- und Freiheitsrechten nicht gerecht. Die Behörde der Datenschutzbeauftragten sei als „Anwalt der Bürger“ die bisher „einzige mit einem vollständigen Überblick über alle Nachrichtendienste und Bundespolizeien“, so das Blatt. An diese könnten sich Betroffene wenden, „wenn sie wissen wollen, ob sie möglicherweise überwacht werden und wie das im Einklang mit dem Fernmeldegeheimnis und Datenschutz steht“.
Doch das scheint den Plänen der Regierungskoalition von Union und SPD sowie der Geheimdienste im Weg zu stehen. Demnach soll die Aufsicht von den unabhängigen Datenschutzbeauftragten hin zu einem neuen „Unabhängigen Kontrollrat“ (UKR) verlagert werden. Dessen Zusammensetzung ist bisher unklar.
Bürger können Anfragen an das neue Gremium auch erst ab 2029 stellen, während das neue Geheimdienstgesetz bereits Anfang 2027 in Kraft treten soll. Specht-Riemenschneider bezeichnete das laut taz als „schwerwiegenden Fehler“. Die Geheimdienstreform schaffe „einen erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft“. Es handele sich um „nicht hinnehmbare Einschränkungen der Kontrolle und der Grundrechte“, betonte demnach die Datenschutzbeauftragte. In ihrer Stellungnahme stellte sie fest:
„Im Anschluss an die wohl umfassendste Nachrichtendienstreform gleich für mehrere Jahre keine öffentliche Berichterstattung vorzusehen, ist eine Missachtung der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger.“
Laut der Zeitung machte die Beauftragte auch auf „hohe verfassungsrechtliche Risiken“ bei den geplanten IT-Eingriffen und der automatisierten Datenanalyse durch die Geheimdienste aufmerksam. So würde unter anderem die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Personendaten fehlen. Das gelte für Date aus öffentlich recherchierbaren Quellen (OSINT-Daten), aber für bei Firmen angekaufte Werbedaten (ADINT-Daten). Die Rechtsgrundlage fehle ebenso bei der Nutzung der online verfügbaren Bilder von Personen. Ebenso sei deutlich kritisiert worden, dass die Geheimdienste öffentliche und private Videoüberwachung anzapfen dürfen.
Geschichtsvergessener Angriff auf die Grundrechte
Dem geplanten Gesetz für die erweiterten Geheimdienstbefugnisse muss der Bundestag nach seiner Sommerpause zustimmen. Die Kritiker hoffen, dass dabei noch Änderungen möglich sind. Doch das dürfte nicht zu erwarten sein. Von einem „direkten Angriff auf unsere Grundrechte“ sprach der Jurist Tom Jennissen in einem Interview mit der taz. Dieser sei zudem „geschichtsvergessen“: „Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten ist eine direkte Konsequenz aus der Gestapo und der Machtkonzentration im NS-Staat. Und jetzt will Dobrindt eine neue Geheimpolizei aufbauen.“
Er vermutet, dass vor allem Regierungskritiker wie die „Antifas und die Klimabewegung“ ins Visier der „Schlapphüte“ genommen werden. Die neue „Geheimpolizei“ werde vor allem gegen „linken und zivilgesellschaftlichen Aktivismus“ vorgehen. Doch das dürfte weiter reichen und alle treffen, die sich kritisch gegenüber der regierenden Politik äußern und engagieren.
Der Rechtsanwalt Peter Klusmann ordnet die Pläne ein „in die Kriegsvorbereitungen und Militarisierung der Gesellschaft“. Gegenüber der Tageszeitung junge Welt machte er am 15. August auf „eine zunehmende Desinformation, Kontrolle oppositioneller Aktivitäten und Unterdrückung von sozialem Widerstand und revolutionären Kräften“ aufmerksam. Das einzige Kriterium für die neuen Geheimdienstbefugnisse sei, dass die Geheimdienste die Abhör- und Bespitzelungsmaßnahmen für erforderlich halten.
„Auch der Geheimnisschutz von Berufsgeheimnisträgern, also Ärzten und Rechtsanwälten, soll aufgeweicht werden. Das macht eine effektive Verteidigung und Rechtsberatung unmöglich. Jeder in der BRD könnte plötzlich von solchen staatlichen Überwachungsmaßnahmen betroffen sein.“
Die Geheimdienste bekämen die Möglichkeit, „aus politischen Gründen Beweismittel zu manipulieren und Tatvorwürfe zu konstruieren mit selbstproduzierten oder verfälschten Beweismitteln“. Gleichzeitig werde es für die Betroffenen „sehr schwer“ sein, dagegen effektiv vorzugehen. Klusmann machte auf einen weiteren Aspekt aufmerksam:
„Die Geheimdienste sollen operative Befugnisse bekommen. Beim BND ist im Gesetzentwurf die Rede vom Einsatz kinetischer Mittel. Das ist eine doch sehr beschönigende Umschreibung für Gewaltmaßnahmen bis hin zur gezielten Tötung.“
Lizenz zu Desinformation und Sabotage
Es handelt sich aus Sicht des Rechtsanwaltes Rolf Gössner um „eine hochproblematische Entgrenzung der Nachrichtendienste, verbunden mit einem veritablen Tabubruch“. Aus „heimlichen Beobachtern“ sollen „heimliche Akteure im digitalen und physischen Raum“ werden, schreibt er in einer am Sonntag in der Wochenzeitung Der Freitag veröffentlichten Analyse der Regierungspläne. Die vorgesehenen Befugnisse für die Geheimdienste würden „tief in Grundrechte von Betroffenen und auch Unbeteiligten eingreifen“. Dabei werde auch der „Kernbereich privater Lebensgestaltung und die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ nicht verschont. Gössner stellt fest:
„Dies bedeutet nichts weniger als die staatliche Lizenz zur Desinformation und Manipulation, bis hin zu Hackbacks, Sabotage und Zerstörung – immer mit dem Risiko, unkontrollierbare Eskalationen im digitalen Raum auszulösen und Unbeteiligte schwer zu schädigen.“
Der Anwalt und Menschenrechtsaktivist, Mitherausgeber des jährlichen „Grundrechtereports“, ordnet die Pläne ebenfalls in die innere Aufrüstung der bundesdeutschen Gesellschaft ein. Die Geheimdienste sollen damit „kriegstüchtig“ gemacht werden. Auch er bezeichnet die „beispiellose“ Aufrüstung der bundesdeutschen Geheimdienste als „geschichtsvergessen“. Die geplanten Befugnisse für die Geheimdienste würden gegen ein „verfassungskräftiges Gebot“ verstoßen: „gegen die strikte Trennung von Nachrichtendiensten als informationellen ‚Frühwarnsystemen‘ ohne Exekutivbefugnisse einerseits und Polizei als exekutiven Ermittlungs- und Vollzugsorganen andererseits.“
Das sei eine „wichtige Lehre und historische Konsequenz aus der NS-Geschichte und der Machtfülle der Geheimen Staatspolizei (Gestapo)“. Das Trennungsgebot sollte eine allmächtige Geheimpolizei in Deutschland verhindern, so Gössner. Er verweist darauf, dass im Bundesverfassungsschutzgesetz bisher festgelegt ist (Paragraf 8, Absatz 3): „Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist.“
Im neuen Gesetzentwurf sei nur noch der Satz zu finden, dass BfV und auch der BND „einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert“ werden dürfen. Der Anwalt, selbst Opfer der Bespitzelung durch den Verfassungsschutz, fasst in seiner Analyse zusammen:
„Dieses großangelegte geheimdienstliche Aufrüstungsvorhaben ist – was Eingriffsbefugnisse und Datenaustausch, Aushebelung des Trennungsgebots und Kontrollproblematik anbelangt – ein klarer Fall fürs Bundesverfassungsgericht. Es sei denn, der Bundestag kommt seiner Verpflichtung nach und macht nach reiflicher Prüfung aus der weithin zweifelhaften Regierungsvorlage verfassungskonforme Gesetze.“
Bekämpfung der Regierungskritiker
Doch ehe das Vorhaben von Dobrindt und seinen Hintermännern in den Diensten eventuell gestoppt werden kann, wird es viel Schaden anrichten, Angst verbreiten und Einschüchterungen erzeugen. Es richtet sich vor allem gegen alle Regierungskritiker, egal aus welcher politischen Richtung und auf welche Weise sie Kritik üben. Das hat der Journalist Norbert Härung bereits am 14. Juli in einem Beitrag in seinem Blog Geld und mehr klargestellt. Zu dem Zeitpunkt hatte Innenminister Dobrindt den Gesetzentwurf erstmals vorgestellt – mitten in der Ferienzeit und während der Fußball-WM.
Es handele sich um „die Grundlage dafür, Parteien und Publizisten, die Narrative der Regierung, der EU oder der NATO angreifen, mit geheimdienstlichen Mitteln auszuforschen und zu bekämpfen“. BND und Verfassungsschutz von Aufklärungs- zu Eingriffsbehörden zu machen, widerspreche laut Bundesverfassungsgericht der Intention des Grundgesetzes, so Häring. Mit dem Gesetzentwurf würde das Vorgehen gegen kritische und oppositionelle Kräfte mit allerlei schwammig formulierten „Gefahren“ begründet. Schon wenn aus Regierungssicht kritische Positionen einer ausländischen Macht nützlich sein könnten, dürften die Geheimdienste dann aktiv werden.
Es brauche „wenig, damit der Verfassungsschutz einen kritischen Publizisten nicht nur ausforschen darf, sondern ihn auch durch Zuspielen von Falschinformationen in die Irre führen und desavouieren darf“, warnt der Journalist. Das Gleiche gelte für Mitglieder von Parteien, die der EU oder der NATO kritisch gegenüberstehen und, wie aktuell AfD und BSW, kampagnenhaft als 5. Kolonne Moskaus dargestellt würden. Er macht auf die Folgen für die Betroffenen aufmerksam:
„Schon das Ausforschen selbst kann in Zusammenhang mit Anfragen bei oder der Informationsweitergabe an Dritte einschneidende Konsequenzen für die Betroffenen haben. Fragt der Verfassungsschutz bei der Bank nach Kontodaten, ist die Kontokündigung für das betroffene Medium oder den Publizisten oft nicht weit. Die Anfrage zum Anlass dafür zu nehmen, ist den Banken zwar ausdrücklich verboten. Aber sie müssen eine Kontokündigung nicht begründen. Ohnehin ist es ihnen verboten, den Betroffenen über die Anfrage zu informieren.“
Häring analysiert detailliert, wie auch der BND nun im Inland aktiv werden soll. Aus seiner Sicht fallen nun im Propagandakrieg der NATO mit Russland die Masken und „die Samthandschuhe werden abgelegt“. Die EU habe in ihrer „Strategischen Agenda 2024 – 2029“ bereits „Regierungskritiker kaum verhohlen zu Staatsfeinden erklärt“.
Ein Jahr später habe sie damit begonnen, heimische Publizisten mit existenzvernichtenden Sanktionen nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu überziehen, weil diese angeblich systematisch russische Narrative bedienen. Russische Medien seien in der EU verboten worden. Inzwischen gelte es sogar als Verbrechen, wenn Privatpersonen deren Inhalte weiterverbreiten.
„Das Verbot, Feindsender zu hören oder zu sehen, wäre der folgerichtige Schritt“, so der Journalist. Aus seiner Sicht reiht sich der Gesetzentwurf von Dobrindt nahtlos in diese Entwicklung ein. Häring stellt fest:
„Wer Kritik an Regierung, EU oder NATO als moralzersetzend und damit als implizite Kooperation mit dem Propaganda-Kriegsgegner einstuft, der lässt den Auslandsgeheimdienst auch auf Inländer los und ermöglicht dem Verfassungsschutz solche Staatsfeinde mit allen Mitteln zu bekämpfen. Das ist alles folgerichtig. Nur die freiheitlich demokratische Grundordnung kann man mit derartigen freiheits- und demokratiefeindlichen Gesetzen, Begründungen und Maßnahmen unmöglich verteidigen. Damit schafft man sie ab.“
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Karrierewerbeplakat des BND
Bildquelle: Achim Wagner / shutterstock
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