Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Am Donnerstag, den 21. Mai 2026 tagte der Ausschuss für Kultur und Medien im Landtag Nordrhein-Westfalen. An sich ist dies nichts Außergewöhnliches. Jedoch hat es diesmal vor allem der zweite Tagesordnungspunkt mit dem Titel Faire Rahmenbedingungen für Presse und Rundfunk inhaltlich in sich.[1]
In diesem heißt es auf den Seiten vier bis sechs wie folgt:
Bestandteil des Digitale-Medien-Staatsvertrags wird auch eine Weiterentwicklung der Regelungen zu Public-Value-Angeboten und Auffindbarkeit sein. Anforderungen an die Auffindbarkeit müssen an die sich weiterentwickelnde Medienwirklichkeit angepasst werden. Angebote und Einzel-Inhalte sollen dort leicht auffindbar sein, wo Nutzerinnen und Nutzer nach ihnen suchen. Das sind zunehmend Online-Plattformen. Es bedarf daher Auffindbarkeitsvorgaben auch für diese. […] Die Landesregierung arbeitet dabei nicht nur im Rahmen des Digitale-Medien-Staatsvertrags auf der Ebene des deutschen Medienrechts, […] [sondern] bringt sich diesbezüglich darüber hinaus aktiv auch auf europäischer Ebene in die Entwicklung ein, um gegenüber der [Europäischen] Kommission entsprechende Handlungsbedarfe […] aufzuzeigen.
Am 12. Mai 2026 fand eine Sitzung des Medienministerrates statt. An diesem nahm der nordrhein-westfälische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien, Nathanael Liminski teil. In seiner Rede richtete er sich direkt an die Europäische Kommission und erklärte, dass „sie auf europäischer Ebene den Rahmen für wirksame, verbindliche und ambitionierte Regeln zur Auffindbarkeit und Sichtbarkeit von Mediendiensten und Medieninhalten für alle relevanten Verbreitungswege schaffen [müsse]. Weiter heißt es in dem Papier zur Landtagssitzung: „Hintergrund der Teilnahme des Ministers war die Übersendung eines gemeinsam von Bund und Ländern entwickelten Non-Papers an die [Europäische] Kommission, in dem aus deutscher Sicht erforderliche Weiterentwicklungen des Auffindbarkeitsregimes ausführlich thematisiert werden. […] Auffindbarkeitsregeln können neben urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen medienregulatorisch einen weiteren Ansatz bieten, die Refinanzierung privater Angebote in der digitalen Plattform-Welt zu sichern.“
Der Begriff Public Value
Der Begriff Public Value bedeutet, dass jedem Medienangebot ein Wert [öffentlicher Mehrwert] zugeordnet wird, nachdem bemessen wird, wie „verlässlich“ dieses Medienangebot hinsichtlich der demokratischen Meinungsbildung, kulturellen Vielfalt, Information, Bildung oder regionalen Identität ist. Je „verlässlicher“ es eingestuft wird, desto privilegierter ist es auf Benutzeroberflächen auffindbar.[2]
Die Begründung für die Einführung des Public Value erklärte die Landesanstalt für Medien NRW in seiner Pressemitteilung bereits am 04. Juni 2025 wie folgt:
„Gesetzliche Grundlage dieser Bestimmung ist § 84 Medienstaatsvertrag (MStV). Ziel der gesetzlich im MStV festgeschriebenen Regelung ist es, dass Bewegtbild- und Audio-Angebote sowie Telemedien, die in besonderem Maße zur Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen, für Nutzerinnen und Nutzer auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar gemacht werden.
Weiter heißt es: „Die Entscheidung, welche Medieninhalte leichter auffindbar gemacht werden, darf in unserer freien Gesellschaft nicht ausschließlich in der Hand von Anbietern von Benutzeroberflächen liegen. Es ist die Aufgabe der Medienanstalten, eine große Meinungs- und Angebotsvielfalt in den Medien zu gewährleisten. Genau das setzen wir mit diesem Verfahren um. Die Veröffentlichung der Angebote, die zukünftig von der leichten Auffindbarkeit profitieren sollen, wird in Form von Listen voraussichtlich im Herbst 2025 auf der Website der Medienanstalten erfolgen. Die Angebote in den Listen sind dann von den Anbietern von Benutzeroberflächen bei der Umsetzung der leichten Auffindbarkeit zu berücksichtigen.“[3]
Somit soll jedes soziale Medium durch die Landesanstalten dazu verpflichtet werden, zuerst die Beiträge von ARD und ZDF anzuzeigen und danach die Beiträge, die von der Landesmedienanstalt als „verlässlich“ eingestuft wurden.[4] Welche Medienbeiträge als verlässlich eingestuft werden, entscheiden die Landesanstalten selbst.
Der Hintergrund
Die Landesmedienanstalten existieren erst seit den 1980er Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Privatfunk zugelassen. Die ursprüngliche Aufgabe der Landesmedienanstalten war die Zuteilung der Rundfunk- und Fernsehfrequenzen in ihren jeweiligen Bundesländern. Zusätzlich sollten sie das Programm bezüglich Werbebeschränkungen und Jugendschutz überwachen. Die Besetzung der Landesmedienanstalten erfolgte exakt nach der Besetzung der Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender. Ab dem Jahr 2020 wurde ihre Befugnis auf die Inhalte im Internet ausgeweitet, da Blogs nun plötzlich als Rundfunk definiert wurden.[5]
Die Folgen dieser Regelung spürten vor allem alternative Medien sofort, da Kritik an den Medienanstalten nicht mehr akzeptiert wurde. Es folgten entweder Publikationsverbote oder Löschungen. Diese Konsequenzen sind besonders prekär, weil sie laut der Presse- und Meinungsfreiheitsgesetze, die im Grundgesetz verankert sind, gar nicht möglich sein dürften. Für beide Grundrechte gibt es keine Klausel die eine „journalistische Sorgfaltspflicht“ enthält. Ausschließlich Verstöße gegen das Strafrecht wären hier relevant und dürften eingeschränkt sanktioniert werden.
Nutzung von Algorithmen
Die Absicht, die Sichtbarkeit der Beiträge im Netz zu kontrollieren ist demnach nicht neu. Bereits im Jahr 2023 haben sich die europäischen Rundfunkanstalten aus den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Australien, Belgien, Frankreich, Dänemark, Portugal, Finnland, Island, Spanien und Schweden dem Thema Public Value angenommen und ihr Vorhaben in einem PDF-Dokument ausformuliert. Daran beteiligt waren unter anderem ARD, ZDF, MDR und der österreichische Sender ORF. So erklärt Schweden,
„Das Hauptziel des Projekts besteht darin, den Anteil des konstruktiven Journalismus in der Berichterstattung des SR zu messen und zu erhöhen, indem ein Algorithmus getestet wird, der in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rundfunkunion (EBU) im Rahmen der Initiative „A European Perspective“ entwickelt wurde.“[6]
In diesem Dokument wird der Nutzen und die Anwendung von Algorithmen auf den Faktor Public-Value diskutiert: „Die Einbeziehung einer konstruktiveren und lösungsorientierten Berichterstattung entspricht dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien und der Nachrichtenstrategie des SR. Dieser Ansatz kann […] der Nachrichtenmüdigkeit entgegenwirken, indem er hoffnungsvollere und zukunftsorientierte Inhalte bietet.“ Es fördere „eine besser informierte, und optimistischere Gesellschaft.“[7]
Konsequenzen
Die durch „algorithmisch verstärkte Verbreitung von Falsch- und Desinformationen, grober Übertreibung und Feindseligkeiten auf Social-Media-Plattformen deutet zusammengenommen auf eine gesellschaftlich dysfunktionale Öffentlichkeit hin, die durch die Gestaltung der Plattformen teilweise gefördert wird.“ Die Lösung für dieses Problem soll laut dieses Papiers sein:
„die normativ dysfunktionalen Online-Kommunikationstendenzen durch die Einführung digitaler Funktionen und Affordanzen zu bekämpfen, die den Diskurs in eine demokratischere Richtung lenken sollen.“[8]
Kommentar
Das bedeutet, dass mit der Einführung des Public Value ein Algorithmus geschaffen wird, der zunächst erstmal bevorzugt die Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeigt bis sich dies Stück für Stück dahin gehend entwickelt, dass nur noch diese Beiträge und die, die die Landesmedienanstalten als „verlässlich“ eingestuft haben, gezeigt werden. Dieses Vorgehen ist bereits jetzt unter dem Begriff Shadow banning [zu Deutsch: Reichweitendrosselung] bekannt. Beiträge, die unerwünscht sind, sind für Nutzer schon jetzt nur unter erschwerten Bedingungen zugänglich.
Bis jetzt handelt es sich bei diesem Vorhaben nur um einen Gesetzesentwurf.[9] Die Einführung ist jedoch noch im Sommer 2026 geplant.
Natürlich steht die Frage im Raum, wie dies den Nutzern schmackhaft gemacht werden soll. Nun, leider haben wir während der Corona-Plandemie gesehen, dass hierfür in Deutschland wirklich nicht viel Cleverness benötigt wird. Den Anfang hat nun die ehemalige Vizechefredakteurin des Spiegels, Melanie Amann mit dem Youtuber Ben von {ungeskripted} by Ben gemacht. Hier erklärt sie, dass er mit dem AfD-Politiker, Björn Höcke auf gar keinen Fall ein Interview führen kann, in dem die dort getätigten Aussagen unkommentiert und ohne eine Einordnung für die Zuschauer gesendet werden.[10] Denn der Zuschauer könnte ja aus seiner Hypnose gerissen werden, die die Tagesschau nach wie vor mit größter Mühe versucht aufrecht zu erhalten und anfangen, selbst zu denken oder Aussagen von Höcke gar logisch zu finden.
So wie es aussieht, haben die Warnungen von Melanie Amann und die Befugnisse der Medienanstalten offenbar Früchte getragen. Auf seinem Instagramkanal erklärt Ben {ungeskriptet}, dass er aus dem Interview mit Björn Höcke nachträglich zwei Stellen rausgeschnitten hat. Die offizielle Begründung lautet, dass diese zwei Stellen Aussagen enthalten, die juristisch belangt werden. Welchen Tatbestand die Aussagen erfüllen sollen, hat er dabei jedoch nicht genannt.[11]
Ob die sozialen Plattformen die Idee der Einführung des Public Value tatsächlich unterstützen bzw. umsetzen werden, bleibt jedoch fraglich. Denn, die Apps wurden dafür geschaffen, den Nutzer möglichst lange in der Nutzung der App zu halten, um so viele Informationen wie nur möglich von dem Nutzer abzugreifen und gewinnbringend weiter verkaufen zu können. Zusätzlich lassen sich so auch Werbeanzeigen gewinnbringend platzieren. Wenn sich die Nutzer in Zukunft erstmal durch alle Beiträge klicken müssen, die ihnen angezeigt werden müssen, statt ihres gesuchten Beitrages, ist es fraglich, wie lange sich die Nutzer dies gefallen lassen oder einfach die Lust am Scrollen verlieren. Das Desinteresse der Nutzer ist wohl das, was die Betreiber der sozialen Plattformen am meisten fürchten, denn es würde ihnen vermutlich einen Verlust in Millionenhöhe bescheren. Aber vielleicht würde es die Menschen auch wieder mehr in die analoge Welt ziehen. In jedem Unglück liegt auch Chance.
Quellen und Anmerkungen
[1] https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME18-1759.pdf
[4] https://rtde.org/meinung/281397-volksempfaenger-naechste-ard-und-zdf/
[5] https://rtde.org/meinung/281397-volksempfaenger-naechste-ard-und-zdf/
[10] https://www.youtube.com/watch?v=Ec_LvceM65g&t=156s; https://www.youtube.com/watch?v=VO3QuFZ5rFg
[11] https://www.instagram.com/p/DZNGnfqjBJt/?igsh=MW13cmk0MTNxZWg5bw%3D%3D
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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Eine Maschine zensiert Social media Posts
Bildquelle: AI / shutterstock
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